Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.05.2000 - 1 TZ 591/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 161 Abs 2 VwGO, § 39 Abs 1 VwVfG HE
Erledigung der Hauptsache in einem Streit um Beförderungsentscheidung nach erstmaliger Akteneinsicht - Kostenentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beförderungen - Akteneinsicht, Begründung, Bewerbungsverfahren, Erledigung, Erledigung der Hauptsache, Kosten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Akteneinsicht, Begründung, Bewerbungsverfahren, Erledigung, Erledigung der Hauptsache, Kosten
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 8
Wird zitiert von ... (3)
- VG Darmstadt, 02.11.2004 - 1 G 1318/04
Wechsel eines Konkurrentenstreitverfahrens in einen …
Der Hessische VGH (Beschluss vom 23.05.2000 - 1 TZ 591/00 -, abgedruckt in NVwZ-RR 2001, S. 8) hat in einem Erledigungsfeststellungsrechtsstreit ausgeführt, es könne kein Zweifel daran bestehen, dass eine Akteneinsichtnahme, mit der ein unterlegener Bewerber erstmals Kenntnis von einer zwar aktenkundigen, ihm aber nicht bekannt gegebenen Begründung erhalte, ein erledigendes Ereignis im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO darstelle, denn erst durch die Akteneinsicht werde der Bewerber in die Lage versetzt, die Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens zu überprüfen.Zwar ist dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 23.05.2000 - 1 TZ 591/00 -) darin zu folgen, dass ein solcher Hinweis die fehlende Begründung der Auswahlentscheidung nicht zu ersetzen vermag.
Ausgehend von der Prämisse des Hessischen VGH (Beschluss vom 23.05.2000 - a.a.O.), wonach.
Sollte die Streitwertentscheidung des Hessischen VGH in seinem Beschluss vom 23.05.2000 (a.a.O.) so zu verstehen sein, dass bei einem Erledigungsfeststellungsrechtsstreit der Streitwert nur noch in Höhe der Verfahrenskosten festzusetzen ist, folgt das erkennende Gericht dem nicht, denn eine streitwertmäßige Differenzierung zwischen Rücknahme des Eilantrages und der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen einerseits und einer streitigen Entscheidung in einem Konkurrentenverfahren über die Frage der Erledigung des Rechtsstreits andererseits erscheint sachlich nicht gerechtfertigt.
- VG Darmstadt, 05.10.2005 - 1 E 1962/04
Beamtenrecht; fehlende Begründung der Auswahlentscheidung; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wird dem Begründungserfordernis seit jeher eine zentrale Bedeutung als unabdingbarer Bestandteil einer rechtsfehlerfreien Personalauswahlentscheidung beigemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262; Hess. VGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 1 UE 691/91 - DÖD 1995, 38; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 TZ 591/00 -, NVwZ-RR 2001, 8).Dieser Zweck könne in aller Regel nur erreicht werden, wenn dem Bewerber die mit Gründen versehene Auswahlentscheidung mitgeteilt werde (Hess. VGH, Beschluss vom 23. Mai 2000, a.a.O.).
Fehlt eine Begründung der Auswahlentscheidung und erlangt der nicht zum Zuge gekommene Bewerber erstmals durch eine Akteneinsicht Kenntnis von einer zwar aktenkundigen, ihm aber nicht bekannt gegebenen Begründung, wird die Kenntniserlangung der die Personalauswahlentscheidung tragenden Erwägungen nach durchgeführter Akteneinsicht als ein erledigendes Ereignis im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO angesehen und angenommen, der Dienstherr trage in einem solchen Fall das Risiko, mit den Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens belastet zu werden (Hess. VGH, Beschluss vom 23. Mai 2000, a.a.O.).
- VG Gießen, 20.07.2011 - 5 L 5587/10
Beförderungen
Das Anschreiben des Staatlichen Schulamtes vom 01.11.2010 an den Antragsteller genügt dem schriftlichen Begründungserfordernis des § 39 Abs. 1 HVwVfG (hierzu: HessVGH, Beschluss vom 23.05.2000 - 1 TZ 591/00 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) nicht.
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