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   VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 6 S 2 AuslG 1990, § 42 Abs 3 AuslG 1990, § 50 Abs 1 AuslG 1990, Art 3 Abs 1 GG
    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung auf die Ausreise

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 43, 320 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96  

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG (a.F.) vorgesehene Dreimonatsfrist als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden allgemeinen Rechtsgedankens des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995 - VGH 13 S 574/95 - AuAS 1996, 78 ; OVG Berlin, Beschluß vom 28. Juni 1994 - OVG 4 S 97.94 - AuAS 1994, 208 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 12. November 1993 - OVG Bs VII 184/93 - AuAS 1994, 26; Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rn. 16 a; Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 56 AuslG Rn. 26; anders VGH Kassel, Beschluß vom 25. Mai 1993 - VGH 13 TH 1869/92 - InfAuslR 1993, 331).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95  

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Die Regelung in § 56 Abs. 6 S 2 AuslG (AuslG 1990), nach der die Abschiebung eines länger als ein Jahr geduldeten Ausländers drei Monate vorher anzukündigen ist, enthält keinen über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und aus Gründen der Gleichbehandlung für die Bemessung der Ausreisefrist nach §§ 42 Abs. 3 S 1, 50 Abs. 1 S 1 AuslG (AuslG 1990) zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (wie OVG Hamburg, Beschl v 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; aA Hess VGH, Beschl v 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331).

    Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG bezeichnete Mindestfrist von drei Monaten als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und auch für die Bemessung der Ausreisefrist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; Kanein/Renner, aaO., § 42 RdNr. 11; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331, und Beschl. v. 24.2.1994 - 13 TH 836/93 -, AuAS 1994, 98; GK-AuslR, § 50 AuslG RdNr. 47 und § 56 AuslG RdNr. 26).

  • VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94  

    Ehegattennachzug: Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen

    Da sich der Antragsteller zu 2. bei Erlaß des Ablehnungsbescheides noch nicht ein Jahr lang rechtmäßig oder befugt im Bundesgebiet aufgehalten hatte, war die Behörde nicht verpflichtet, sich bei der Fristsetzung an der in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG normierten 3-Monats-Frist zu orientieren (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1).
mehr
  • VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94  

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 -

    Zwar hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Bestimmung der Ausreisefrist in dem ursprünglichen Bescheid vom 15. März 1993 beanstandet (vgl. dazu Hess. VGH, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 331; Hess. VGH, 08.12.1993 - 12 TH 1558/93 -), eine Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigt aber nach Auffassung des Senats im vorliegenden Fall nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung.
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95  

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Danach kommt es für die Entscheidung über die Beschwerde des Antragsgegners nicht darauf an, ob die Bemessung der Ausreisefrist gegen die Vorschrift des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG verstößt und welche Folgen sich für das Eilverfahren hieraus ergeben (vgl. dazu Hess. VGH, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 331; Hess. VGH, 08.12.1993 - 12 TH 1558/93 -).
  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3885/95  

    Altersgrenze für den Nachzug minderjähriger Ausländer nach AuslG 1990 § 20 Abs 2

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Bestimmung des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG a. F. eine - in §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 1 AuslG nicht vorgesehene - dreimonatige Ausreisefrist für diejenigen Ausländer entnommen werden kann, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben (bejahend: Beschluss des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331; verneinend: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 14.96 -, InfAuslR 1998, 217).
  • VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93  

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten nach

    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 - (InfAuslR 1993, 331 = EZAR 041 Nr. 1 = ZAR 1993, 139 (L)) der genannten Bestimmung den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß Ausländern, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, ohne in dieser Zeit zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, mindestens ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung auf die Ausreise zuzubilligen ist.
  • VGH Hessen, 26.01.1994 - 13 TH 1373/93  

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines Familienangehörigen gemäß AuslG 1990 §§

    Auch gegen die von der Ausländerbehörde in ihrem Bescheid vom 1. Februar 1993 zugleich verfügte Abschiebungsandrohung sind, nachdem der Antragstellerin durch den Änderungsbescheid vom 20. Dezember 1993 ein im Hinblick auf ihren mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderliche Ausreisefrist von 3 Monaten gesetzt worden ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1) und nachdem in dem Änderungsbescheid zugleich klargestellt worden ist, daß eine Abschiebung der Antragstellerin in ihr Heimatland Bosnien zu erfolgen hat, keine rechtlichen Bedenken zu erheben.
  • VGH Hessen, 13.03.1998 - 13 TZ 3340/97  

    Länge der Ausreisefrist

    Dieser Rechtsgedanke sei - so der Senat - bei der Bemessung der Ausreisefrist gemäß §§ 42 Abs. 2, 50 Abs. 1 AuslG jedenfalls dann zwingend zu berücksichtigen, wenn es sich um Ausländer handele, die sich länger als ein Jahr rechtmäßig oder aufgrund eines fiktiven Bleiberechtes gemäß § 69 AuslG befugt im Bundesgebiet aufgehalten hätten und nunmehr nach erfolgloser Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Ausreise aufgefordert würden (Beschluß vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331).
  • VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93  

    § 19 AuslG 1990, § 28 AuslG 1990, § 30 AuslG 1990, § 56 AuslG 1990

    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 - InfAuslR 1993, 331 = EZAR 041 Nr. 1 = ZAR 1993, 139 -L-; der genannten Bestimmung den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß Ausländern, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, ohne in dieser Zeit zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, mindestens ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung auf die Ausreise zuzubilligen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.1995 - 11 B 12110/95  
  • VGH Hessen, 18.04.1994 - 13 TH 2744/92  

    Sofortige Ausweisung wegen Scheinehe

  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96  

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 594/95  

    Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist

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