Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 VwGO, § 35 Abs 4 S 1 Nr 2c BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 5 S 1 Nr 4a BBauG vom 06.07.1979, § 39 WoBauG 2
    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Angemessenheit, Außenbereich, Bauvorhaben, Berufung, Beseitigungsanordnung, Eigentümer, Erweiterung, Handlungsstörer, Neuerrichtung, Nutzung, Polizeipflichtigkeit, Störer, Verwirkung, Wohnbedürfnisse, Wohnraum, Zeitraum, Zulassung, Zustandsstörer

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Darmstadt, 17.10.2001 - 2 E 966/96
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2003, 594



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02  

    Steuerrecht - Eigenheimzulage für Behelfsheim im Außenbereich?

    Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt - NdsVBl - 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22).
  • BFH, 26.09.2003 - III B 144/02  

    Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten

    Denn auch eine langjährige Duldung hindert die Bauaufsichtsbehörde regelmäßig nicht daran, die Nutzung zum dauernden Wohnen für die Zukunft zu untersagen (vgl. z.B. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594; Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt 2002, 22).
  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10  

    Angemessenheit einer Wohnraumerweiterung

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnraumversorgung hinsichtlich einer baulichen Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kommt es auf die objektive Bewertung der jeweiligen familiären Wohnbedürfnisse an, wobei es die Rechtsprechung bisher als naheliegend angesehen hat, sich an den Werten zu orientieren, die nach § 39 des II. Wohnungsbaugesetzes für förderungswürdige Bauten galten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 - in BauR 2003, 594 im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 - in BauR 1988, 698; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 1313/05 -).
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