Rechtsprechung
| VK Baden-Württemberg, 27.12.2004 - 1 VK 79/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausschreibung der Gebäudeautomation für das Hauptverwaltungsgebäude
- Landesrecht Baden-Württemberg
- oeffentliche-auftraege.de
Schwellenwert und Bagatellklausel: Rechtsfolgen einer EU-weiten Ausschreibung und der Benennung der Vergabekammer als Nachprüfstelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Änderung offensichtlich falscher Einheitspreise?
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2005, 176
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
Vergabe - Auch offenkundig falsche Einheitspreise dürfen nicht korrigiert werden
Auch in Ausnahmefällen könne keine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend dem Gesamtbetrag in Betracht kommen, nicht einmal dann, wenn aus den Umständen eindeutig und völlig zweifelsfrei zu schließen sei, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war (Rusam in: Heiermann/Riedl/Rusam/Kuffer/Kullack/Mannsfeld, VOB, 11. Aufl. 2008, A § 23 Rdn. 17f.; Rusam hat damit seine noch in der 10. Aufl. 2003, A § 23 Rdn. 16 vertretene Auffassung, es komme in ganz wenigen Ausnahmefällen eine Abänderung des falschen Einheitspreises in Betracht, aufgegeben; Schäfer, Beck'scher VOB-Kommentar, A § 23 Rdn. 18 f.; Dähne in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl. 2007, A § 23 Rdn. 9f.; vgl. auch Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.12.2004 - 1 VK 79/04, juris Rdn. 53; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 29.07.2002 - 1/SVK/069 - 02, juris Rdn. 47; Vergabekammer Nordbayern, Beschl. v. 30.11.2001 - 320. VK - 3194 - 40/01, juris Rdn. 39. - VK Saarland, 02.02.2009 - 1 VK 10/08
Vergabe - Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?
Die gegenteilige Auffassung, die aus der Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ein absolutes Verbot herleitet, Einheitspreise seitens des Auftraggebers abzuändern (…so vertreten von Kapellmann/Messerschmidt, Kommentar zur VOB, Teile A u. B, 2. Aufl. 2007; VK Sachsen, B. v. 03.07.2003, Az.: 1/SVK/067 - 03; VK Sachsen, B. v. 29.07.2002 - 1/SVK/069 - 02; VK Baden-Württemberg, B. v. 27.12.2004 - Az.: 1 VK 79/04; VK Nordbayern, B. v. 30.11.2001 - Az.: 320.VK - 3194 - 40/01), wird von der erkennenden Vergabekammer, jedenfalls für derart offensichtliche Fälle wie den zur Nachprüfung anstehenden, nicht geteilt, weil sie zu wenig differenziert und am Ende sowohl dem Auftraggeber - trotz positiven gegenteiligen Wissens um die tatsächliche Erklärungslage - als auch dem Bieter Manipulationsmöglichkeiten eröffnet, also genau das Gegenteil dessen erreicht, was sie sich als Ziel, das es zu verhindern gilt, gesetzt hat.
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