Rechtsprechung
   VK Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 VK 21/09   

Volltextveröffentlichungen (4)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 1 VK 7/11  

    Vergabe - Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Was muss der Bieter tun?

    Die Vergabekammern sind im Rahmen ihrer Entscheidungen grundsätzlich nicht befugt festzustellen, welchem Bieter der Zuschlag zu erteilen ist (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 1 VK 21/09; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001, Az.: VK 2-12/01; 3. VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011, Az.: VK 3-150/10; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 01.10.2002, Az.: 1/SVK/084-02).
  • VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 73/10  
    Im Übrigen wird auf den Beschluss vom 28.Mai 2009 -1 VK 21/09, verwiesen, wonach die Vergabekammer BW entschieden habe, dass ein Auftraggeber, der selbst nicht in der Lage sei, die Details der Schnittstelle offenzulegen, da er nicht Inhaber der entsprechenden Lizenz sei, auch nicht verpflichtet sei, diese vom Hersteller zu erwerben, um sie dann allen Bietern zur Verfügung zu stellen.
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