Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 55/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ax-schneider-gruppe.de
Nichtigkeit des Zuschlags gemäß § 13 S. 6 VgV a.F.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - NachVertragsschluss kein Nachprüfungsverfahren mehr!
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 55/09
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10
Wird zitiert von ... (3)
- VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 50/09
Vergabe - Fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers unschädlich!
Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 17. Dezember 2009 hat der Antragsteller einen weiteren Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (VK 55/09), nunmehr gerichtet gegen die M... GmbH, gestellt.Der Antragsteller hat sodann mit Antragsschriftsatz 17. Dezember 2009 auch gegen diese ein gesondertes Nachprüfungsverfahren eingeleitet (VK 55/09).
Der Vergabekammer ist es verwehrt, von einer verfahrensrechtlich unschädlichen Falschbezeichnung der Auftraggeberin auszugehen, denn der Antragsteller hält ausdrücklich sämtliche Nachprüfungsanträge in der in Rede stehenden Vertragsangelegenheit aufrecht und betreibt drei Parallelverfahren, VK 50/09, VK 51/09, VK 55/09.
- VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 51/09
Vergabe - Fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers unschädlich!
Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 17. Dezember 2009 hat der Antragsteller einen weiteren Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (VK 55/09) gegen die M... GmbH gestellt.Der Antragsteller hat sodann mit Antragsschriftsatz 17. Dezember 2009 auch gegen diese ein gesondertes Nachprüfungsverfahren eingeleitet (VK 55/09).
Der Vergabekammer ist es verwehrt, von einer verfahrensrechtlich unschädlichen Falschbezeichnung der Auftraggeberin auszugehen, denn der Antragsteller hält ausdrücklich sämtliche Nachprüfungsanträge in der in Rede stehenden Vertragsangelegenheit aufrecht und betreibt drei Parallelverfahren, VK 50/09, VK 51/09, VK 55/09.
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10
Vergabe - Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. bei de-facto-Vergaben
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 26.01.2010 - Az.: VK 55/09 - wird zurückgewiesen.
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