Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • ZfBR 2003, 307 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (8)  

  • VK Niedersachsen, 04.09.2009 - VgK-37/09  

    Vergabe - Eignungsprüfung: Was darf Auftraggeber berücksichtigen?

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, Az.: VK 45/02).

    Vielmehr genügen zumindest grundsätzlich bereits solche Referenzen, die belegen, dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen (OLG Düsseldorf, B. v. 26.11.2008 - Az.: VII-Verg 54/08; B. v. 06.03.2008 - Az.: Verg 53/07; 1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v. 21.07.2005 - Az.: 1/SVK/076-05; VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02; VK Südbayern, B. v. 21.04.2009 - Az. Z3-3-3104-1-09-02/09).

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04  

    Vergabe - Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Hierfür gibt es vorliegend indes ebenso keine Anhaltspunkte wie für einen Beurteilungsfehler, der dann vorliegt, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, VK 45/02).
  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10  

    Vergabe - Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

    Ein Beurteilungsfehler liegt in Form eines Ermessensausfalls in Anlehnung an die im Verwaltungsrecht zu unbestimmten Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielräumen entwickelten Grundsätze unter anderem auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02; VK Lüneburg, B. v. 18.10.2005 - Az.: VgK-47/2005; VK Niedersachsen, B. v. 04.09.2009 - Az.: VgK-37/2009; B. v. 11.02.2009 - Az.: VgK-56/2008; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.02.2010 - Az.: VK-SH 27/09; B. v. 28.11.2006 - Az.: VK-SH 25/06).
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  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09  

    Vergabe - "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    In der Rechtssprechung ist es unstrittig, dass Vergleichbarkeit nicht Gleichheit bedeutet, sondern dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen (OLG Düsseldorf, B. v. 06.03.2008 - Az.: Verg 53/07; 1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v. 21.07.2005 - Az.: 1/SVK/076-05; VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2005 - VgK-47/05  

    Vergabe - Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss v. 25.08.2002, Az.: VK 45/02).
  • VK Niedersachsen, 11.02.2009 - VgK-56/08  

    Vergabe - Vorbefassung als Projektant schließt nicht von Vergabe aus

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, Az.: VK 45/02).
  • VK Bremen, 04.06.2003 - VK 6/03  

    Vergabe - Zur Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

    Es ist insoweit anerkannt, daß dem Beigeladenen seine Aufwendungen zur Rechtsverfolgung nicht zu erstatten sind, wenn er das Nachprüfungsverfahren nicht wesentlich gefördert hat (VK Brandenburg vom 29.08.2002, Az.: VK 45/02; VK Bund vom 05.09.2002, Az.: VK 268/02).
  • VK Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 1 VK 54/02  

    Vergabe - Wann liegt ein Teillos vor?

    Anlässlich dieser Ausschreibung haben die Ast 3 im Verfahren 1 VK 45/02 und die Ast 2 im Verfahren 1 VK 46/02 die Kammer angerufen, die Anträge jedoch nach Aufhebung der Ausschreibung zurückgenommen.
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