Rechtsprechung
| VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ax-schneider-gruppe.de
Ein öffentlicher Auftraggeber bestimmt, zu welchem Zeitpunkt er eine Ausschreibung durchführt.
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren wegen des Abschlusses von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen: VK Bund verschärft Anforderungen an Preisprüfungen
Verfahrensgang
- BKartA Bonn, 04.06.2010 - VK 3/10
- BKartA Bonn, 23.12.2010 - VK 3/10
- VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10
- BKartA Bonn, 01.02.2011 - VK 3/10
- VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11
- VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
- OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 18/11
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11
Wird zitiert von ... (16)
- VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-28/11 Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.
Nicht erfolgreich war der Nachprüfungsantrag im Verfahren VK 3-135/10, soweit er sich auch auf die neue gesetzliche Vorgabe in § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V bezieht, wonach beim Abschluss von Rabattverträgen der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen ist.
(2)Soweit die Antragstellerin im Verfahren VK 3-135/10 geltend gemacht hatte, der Vorgabe des neuen § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V sei nicht entsprochen worden, so wurde der Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 1. Februar 2011 zurückgewiesen.
Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs.
· Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.
Die anderslautenden Gründe der Vergabekammer im Verfahren VK 3-135/10 könnten nicht überzeugen.
Hinsichtlich des Ein-Partner-Modells sei auf den insoweit bestandskräftigen Beschluss VK 3-135/10 zu verweisen.
Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.
Was die Vorgabe der Förderung der Anbietervielfalt, § 130 a Abs. 8 SGB V, anbelangt, so ist auf die bestandskräftige Entscheidung VK 3-135/10 zu verweisen.
- VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11 Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.
Nicht erfolgreich war der Nachprüfungsantrag im Verfahren VK 3-135/10, soweit er sich auch auf die neue gesetzliche Vorgabe in § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V bezieht, wonach beim Abschluss von Rabattverträgen der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen ist.
(2) Soweit die Antragstellerin im Verfahren VK 3-135/10 geltend gemacht hatte, der Vorgabe des neuen § 130 a Abs. 8, letzter Satz SGB V sei nicht entsprochen worden, so wurde der Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 1. Februar 2011 zurückgewiesen.
Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs der 5. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung das Vergabeverfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.
· Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.
Die anderslautenden Gründe der Vergabekammer im Verfahren VK 3-135/10 könnten nicht überzeugen.
Hinsichtlich des Ein-Partner-Modells sei auf den insoweit bestandskräftigen Beschluss VK 3-135/10 zu verweisen.
Die Ag haben klargestellt, dass die Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.
Was die Vorgabe der Förderung der Anbietervielfalt, § 130 a Abs. 8 SGB V, anbelangt, so ist auf die bestandskräftige Entscheidung VK 3-135/10 zu verweisen.
- VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 23/11
Vergabe - Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter …
Über die Partikularinteressen des einzelnen Bieters hinaus gehe es auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs insgesamt; dieser sei nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet; vergleichbare Angebote setzten eine gesicherte Basis voraus (s. VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011, VK 3-135/10).
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11
Vergabe - Vergabe wird wiederholt: Kostenteilung im Nachprüfungsverfahren!
den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 01. Februar 2011 (VK 3-135/10). - VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12
Vergabe - Allein der Auftraggeber bestimmt den Beschaffungsgegenstand!
Auch bei einem marktbeherrschenden Nachfrager kann die Durchführung eines rechtmäßigen, europaweiten Vergabeverfahrens als solchem nicht die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung begründen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01.02.2011, VK 3 - 135/10). - VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10 Dies impliziert keine Bewertung, sondern ist eine reine Feststellung(zu dieser Problematik vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, VK 3-135/10).
- VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 24/11
Vergabe - Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter …
Über die Partikularinteressen des einzelnen Bieters hinaus gehe es auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs insgesamt; dieser sei nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet; vergleichbare Angebote setzten eine gesicherte Basis voraus (s. VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011, VK 3-135/10). - VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Kartellrecht als Prüfungsmaßstab?
Daraus wird teilweise geschlossen, dass kartellrechtliche Ansprüche im Vergabenachprüfungsverfahren schon deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, weil die Bildung des Kartells bzw. die Bündelung der Nachfragemacht dem Vergabeverfahren vorgelagert und demzufolge durch die Behauptung der Kartellrechtswidrigkeit kein Anspruch ,,in" dem Verfahren, sondern allenfalls ,,vor" dem Verfahren verfolgt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10;… Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.). - VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 25/11
Vergabe - Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter …
Über die Partikularinteressen des einzelnen Bieters hinaus gehe es auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs insgesamt; dieser sei nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet; vergleichbare Angebote setzten eine gesicherte Basis voraus (s. VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011, VK 3-135/10). - VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-38/11
Vergabe - Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!
In den beiden Parallelverfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen worden waren (insbesondere die Rabattstaffelproblematik sowie die zum ursprünglichen Ausschreibungsbeginn unklare, aber kalkulationsrelevante Neuregelung der Packungsgrößen), hat die erkennende Vergabekammer jeweils mit Beschlüssen vom 1. Februar 2011 den Ag aufgegeben, den Bietern unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe zu geben. - VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11
- VK Bund, 21.09.2012 - VK 3-102/12
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-41/11
Vergabe - Keine Nachforderung von fehlender Unterschrift oder Signatur!
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-44/11
- VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11
- VK Bund, 09.05.2011 - VK 3-47/11
