Rechtsprechung
| VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Unterkostenangebot: offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung (Grundsätze)
- Bundeskartellamt
öffentliche Ausschreibung
Verfahrensgang
- VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06
- OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 37/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 37/06
Vergabe - Beurteilungsspielraum bei Wertungsverfahren und Wertungskriterien
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 2. August 2006, VK 3-75/06, wird zurückgewiesen. - VK Schleswig-Holstein, 06.06.2007 - VK-SH 10/07
Vergabe - Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots
Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg 22/03; 3. VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006, VK 3-75/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05 . Als Anhaltspunkte für ein niedriges Angebot sind grundsätzlich die Preisvorstellung des Auftraggebers und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen (VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006, VK-3-75/06). - VK Bund, 24.07.2008 - VK 3-95/08 Eine solche Vorgabe der Ag hätte den Bietern daher ein unzulässiges ungewöhnliches Wagnis i.S.d. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A überbürdet (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. September 2005, Verg 20/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. August 2006, VK 3-75/06) oder wäre diskriminierend gewesen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2005, Rs. C-234/03).
