Rechtsprechung
   VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepräklusion in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht EuGH-Rechtsprechung nicht entgegen! (IBR 2010, 296)

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepräklusion in § 107 Abs. 3 GWB europarechtskonform

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Europarechtskonformität der "unverzüglichen Rüge”?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    VK Bund contra EuGH: Pflicht zur "unverzüglichen” Rüge doch europarechtskonform

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2010, 296



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Wird zitiert von ... (37)  

  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10  

    Vergabe - § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Im Rahmen des weiteren Vortrages wies der Auftraggeber zudem auf eine Entscheidung der Vergabekammer Bund (Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10) hin und legte dar, dass mit dieser Entscheidung die Vergabekammer des Bundes bereits überzeugend dargelegt habe, dass die "Uniplex-Entscheidung" des EuGH argumentativ nicht herangezogen werden könne, um eine Europarechtskonformität des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB infrage zu stellen.

    Im Gegensatz dazu führt die VK Bund (Beschluss vom 05.03.2010 - VK 1-16/10) aus, dass der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB auch nicht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) entgegenstehe.

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 23/11  

    Vergabe - Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter

    Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

    Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich allerdings bereits in mehreren Beschlüssen -wie der Antragsgegner zu Recht vorträgt -die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar (so z.B. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010, 1 VK 54/10).

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 24/11  

    Vergabe - Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter

    Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

    Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich allerdings bereits in mehreren Beschlüssen -wie der Antragsgegner zu Recht vorträgt -die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar (so z.B. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010, 1 VK 54/10).

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