Rechtsprechung
| VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auch dann, wenn kein Angebot abgegeben wurde? (bejaht)
- Bundeskartellamt
Vollstreckung des Beschlusses vom 12.12.02
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Sind PPP-Unternehmen öffentliche Auftraggeber?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind public-private-partnership-Unternehmen öffentliche Auftraggeber? (IBR 2003, 1028)
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02
- OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - Verg 67/02
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2003, 1028
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02
Vergabe - Bundeswehr muss öffentlich ausschreiben!
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin zu 1. und der Beigeladenen zu 1. gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des B ... vom 12. Dezember 2002 (Az.: VK 1 - 83/02) werden zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03
Vergabe - § 13 VgV nicht auf De-facto-Vergabe anwendbar!
Eine ähnliche Auffassung vertritt die 1. Vergabekammer des Bundes (Beschl. v. 12.12.2002 - VK 1 -83/02). - VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Vergabe - Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Der gegenteiligen Rechtsauffassung, wonach die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV auch auf de-facto-Vergaben anzuwenden sei (vgl. VK BR Arnsberg, Beschluss vom 27.10.2003, VK2-22/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.05.2003, VK1-35/03, Beschluss vom 12.12.2002, VK1-83/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2002, 1 VK 7/02; VK BR Münster, Beschluss vom 24.01.2002, VK 24/01), vermag die Kammer nicht beizutreten.
- OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - Verg 67/02
Vergabe - Sinn und Zweck der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 GWB
Der Antrag der Beigeladenen zu 1., die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegenüber der Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Dezember 2002 (Az.: VK 1 - 83/02) bis zur Hauptsacheentscheidung zu verlängern bzw. vorab der Beigeladenen zu 1. zu gestatten, den am 19. September 2002 erteilten Auftrag auszuführen (Antrag zu 3. der Beschwerdeschrift vom 30. Dezember 2002), wird verworfen. - VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
Vergabe - Feststellungsantrag nach § 114 GWB erfordert …
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags; insbesondere handelt es sich bei der Ag um einen öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Dezember 2002, VK 1 - 83/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Az.: Verg 67/02). - VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03 Im Fall der 1. Vergabekammer des Bundes (VK 1 - 83/02, Beschluss vom 12. Dezember 2002, noch nicht rechtskräftig) hatte der öffentliche Auftraggeber versucht, einen in der Vergangenheit immer unstreitig dem Vergaberecht unterliegenden Sachverhalt (Beschaffung von Kampfschuhen für die ...) dadurch dem Vergaberecht zu entziehen, dass ein allgemein mit der Beschaffung von ...-Bekleidung beauftragtes Privatunternehmen solche Einkäufe tätigt.
- OLG Düsseldorf, 16.04.2003 - U (Kart) 45/02 Zur Begründung hat sie vorgetragen: Mit Blick auf die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes (vom 12.12.2002) im "Parallelverfahren" VK 1 - 83/02 und die daraufhin beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf eingegangenen Beschwerden (der Antragsgegnerin zu 1. und eines beigeladenen Konkurrenten der Antragstellerin) sei es denkbar, daß sich die Durchführung des vorliegenden Berufungsverfahrens möglicherweise gänzlich erübrige.
