Rechtsprechung
   VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07   

Volltextveröffentlichungen




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)  

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07  

    Vergabe - Rabattverträge von Krankenkassen ausschreibungspflichtig?

    Die Beigeladene Ziffer 4 hat gegen den Beschluss im Verfahren VK 2-105/07 ebenfalls beim OLG Düsseldorf am 28.11.2007 sofortige Beschwerde unter dem dortigen Aktenzeichen VII Verg 47/07 hinsichtlich des Kostenausspruches im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 eingelegt.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Dasselbe gilt für die sofortige Beschwerde der Beigeladenen Ziffer 4 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes im Verfahren VK 2-105/07.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07  

    Vergabe - Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Bundes haben die jeweiligen Antragstellerin des Verfahrens VK 2 - 117/07 (= VII-Verg 45/07), VK 2 - 120/07 (= VII-Verg 46/07) und VK 2 - 105/07 (= VII-Verg 47/07) am 23. bzw. 28. November 2007 sofortige Beschwerde beim Senat erhoben.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

    Die Beigeladene Ziff. 4 hat am 27.09.2007 ebenfalls bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einen Nachprüfungsantrag gestellt (Verfahren VK 2 - 105/07).

    Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 ordnete das SG die aufschiebende Wirkung der am 28. November 2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 108/07, VK 2 117/07, VK 2 120/07, VK 2 123/07) eingereichten Klagen an.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht