Rechtsprechung
| VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes (Grundsätze)
- Bundeskartellamt
Berufsvorbereitende Maßnahmen
Verfahrensgang
- VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06
- OLG Düsseldorf, 20.05.2024 - Verg 16/06
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06
Vergabe - Kreishandwerkerschaften sind nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Februar 2006 (VK 2 - 154/04) wird zurückgewiesen. - VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07
Vergabe - Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags
Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat." (BVerwG, U. vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, B. v. 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, B. v. 23.11.2004 - 45-06/04; B. v. 17.08.2004 - 20-04/04). - VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11
Vergabe - Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?
Sie soll, wie die Rechtsprechung zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO formuliert, gewährleisten, "dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04; VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04; Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04). - VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06 Dass die Bg keine öffentliche Aus- und Fortbildungsstätte im Sinne dieser Vorschrift sei, habe die Vergabekammer des Bundes bereits in ihrem Beschluss vom 28. Februar 2006 (VK 2- 154/04) festgestellt.
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