Rechtsprechung
| VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung
- Bundeskartellamt
Call-Center
Wird zitiert von ... (5)
- VK Bund, 16.12.2004 - VK 3-212/04 Auf jeden Fall sei die fachliche Wertung in denjenigen Bewertungspunkten rechtzeitig gerügt, die sie bereits in dem vorangegangenen Vergabeverfahren VK 3 - 107/04 vorgetragen habe; sie habe diese Rügen nach dem Beschluss der Vergabekammer vom 28. September 2004 nicht noch einmal wiederholen müssen.
Wie die Rüge vom 27. Oktober 2004 zeigt, in der die ASt auf die aus der ersten Akteneinsicht bekannte Wertung sowie die Bewertungsmatrix Bezug nahm, hätte sie alle beanstandeten Punkte bereits im Verfahren VK 3 - 107/04 aufgrund ihrer Akteneinsicht vorbringen können.
Die Dokumentation erfolgte jetzt so, wie es die Vergabekammer in ihrem Beschluss VK 3 - 107/04 bestandskräftig angeordnet hat: In der jetzt von der Ag in die für jedes Angebot angelegten tabellarischen Bewertungsmatrizen eingefügten Spalte ,,Kommentar" wird erläutert, warum ein Angebot in einer Kategorie eine bestimmte Punktzahl (Bewertung) erhalten hat; außerdem erläutert die Ag in ihrem Vergabevermerk vom 15. Oktober 2004 nunmehr, wie die Präsentation der Angebote in die Wertung eingeflossen ist; des Weiteren ist auch die rechnerische Wertung nachvollziehbar, indem die Ag in ihrem Vergabevermerk darauf verweist, dass etwaige Ungenauigkeiten in der Darstellung excelbedingt sind.
- OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04
Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen …
Dagegen stellte die Antragstellerin einen Nachprüfungsantrag, den die 3. Vergabekammer des Bundes durch bestandskräftigen Beschluss vom 28.9.2005 (Az. VK 3-107/04) dahin beschied, dass die Wertung der Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen zu wiederholen sei.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze, auf die mit diesen vorgelegten Anlagen und auf die Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 28.9.2004 (VK 3-107/04) sowie vom 16.12.2004 (VK 3-212/04) und auf die Niederschrift über den Senatstermin vom 2.3.2005 (GA 171 ff.) Bezug genommen.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06 Auf die ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens nach § 30 VOL/A hat jeder Bieter ein Recht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az.: Verg 28/02; VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006, Az.: VK-02/2006-L; VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004, Az.: VK 3-107/04; Beschluss vom 14.10.2003, Az.: VK 1-95/03).
Dokumentationsmängel gehen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers; sie führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.05.2005, Az.: VK 20/05; vgl. ferner VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2005, Az.: VgK-48/2005; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2005, Az.: 1 VK 39/05; VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004, Az.: VK 3-107/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 16.08.2005, Az.: VK 13/2005; Beschluss vom 16.08.2005, Az.: VK 14/2005).
- VK Bund, 29.08.2007 - VK 3-88/07 Der Vergabeakte müssen daher zumindest in Kurzform die Gründe dafür entnommen werden können, warum ein Bieter eine bestimmte Punktzahl erhalten hat anderenfalls ist die Wertungsentscheidung nicht transparent und für den Bieter bzw. ggf. die Nachprüfungsinstanzen nicht überprüfbar (3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 28. September 2004, VK 3-107/04; und vom 19. Juli 2005, VK 3-58/05; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Juli 2005, VK 2-75/05).
- VK Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VK 36/06
Vergabe - Anforderungen an die Objektivität einer Probestellung für Leuchten
Vor allem die Wertungsentscheidung als die zentrale Entscheidung im gesamten Vergabeverfahren ist besonders sorgfältig zu dokumentieren (3. VK Bund, Beschluss vom 28. September 2004 VK 3 - 107/04).
Für Blogger: