Rechtsprechung
| VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10 |
Volltextveröffentlichungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB: EuGH-Rechtsprechung steht entgegen! (IBR 2010, 295)
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2010, 295
Wird zitiert von ... (6)
- VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10
Vergabe - Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
VK BSU 3/10.Verfahren VK BSU 3/10.
- VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10
Vergabe - Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist
So wird teilweise die Auffassung vertreten, die EuGH-Rechtsprechung stehe der weiteren Anwendung der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht entgegen (OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010 - WVerg 6/10; VK Bund, Beschluss vom 05.03.2010, VK 1 - 16 / 10), während sich nach einer anderen Auffassung die weitere Anwendung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verbiete (VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10); Beschluss vom 23.06.2010 - VK BSU 6/10) Ob die EuGH-Rechtsprechung der Anwendung des Kriteriums der Unverzüglichkeit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB entgegen steht oder nicht, kann hier offen bleiben, weil es hier um eine Rügepräklusion nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, sondern um eine solche nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB geht. - VK Bund, 23.12.2011 - VK 2-163/11
Vergabe - Ausschreibung unklar: Bieter muss alle Informationen berücksichtigen!
Unbeschadet der Frage, inwiefern das Kriterium der Unverzüglichkeit in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile vom 28. Januar 2010, C-408/08 und C-456/08) und der danach ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10 und OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010, WVerg 6/10) bzw. Spruchpraxis einzelner Vergabekammern (vgl. z.B. VK Nordbayern, Beschluss vom 10. Februar 2010, 21.VK-3194-01/10;. VK Saarland, Beschluss vom, 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 7. April 2010, VK BSU 3/10) überhaupt noch anwendbar ist, war die am 18. November 2011 von der ASt erhobene Rüge noch unverzüglich in diesem Sinne.
- VK Niedersachsen, 05.10.2010 - VgK-39/10
Vergabe - Auftraggeber in Festsetzung von Bewertungskriterien frei!
Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10, entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10; etwas zurückhaltender OLG Celle, noch nicht veröffentlichter Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10). - VK Niedersachsen, 18.01.2011 - VgK-61/10
Vergabe - Zum Verbot von Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist
Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10, entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Be-tracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10; etwas zurückhaltender nun OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10) Auch Schwintowski (…Vergaberecht 2010, S. 877 ff) plädiert im Sinne der europaweit zu gewährleistenden Transparenz für einheitliche Fristen anstelle national tradierter und daher nur vor diesem nationalen Hintergrund verständlicher Generalklauseln. - VK Bund, 06.05.2011 - VK 2-22/11 01/10; VK Saarland, Beschluss vom 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 07. April 2010, VK BSU 3/10) nicht feststellbar, dass die ASt über eine derartige von der Ag nachzuweisende positive Kenntnis der behaupteten Vergabeverstöße in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu.
