Rechtsprechung
   VK Münster, 22.07.2005 - VK 16/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • ZfBR 2006, 99 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05  

    Vergabe - Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    Diese Beurteilungsgrenzen sind in der Regel überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind oder einzelne Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden (Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, 1. Auflage 2000, § 97 Rd. 151; VK Münster, Beschluss vom 22.07.2005, VK 16/05).
  • VK Münster, 13.02.2007 - VK 17/06  

    Vergabe - Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

    Ihre Beurteilungsgrenzen sind in der Regel überschritten, wenn das ausgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind oder einzelne Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden, OLG Düsseldorf, 23.03.2005, Verg 68/04; VK Münster 22.07.2005, VK 16/05; VK Düsseldorf, 13.03.2006, VK-08/2006-L.
  • VK Hessen, 13.11.2008 - 69d-VK-54/08  

    Vergabe - Modifizierte Bewertungsmatrix muss rechtzeitig bekannt gemacht werden

    Nach der Gegenmeinung, die bereits im Sinne der jüngsten EuGH Entscheidung strenge Bekanntmachungspflichten für die Unterkriterien fordert und eine Publikationspflicht vor Angebotsabgabe bejaht, ist die Vorschrift des so auszulegen, dass in einem wörtlich zu verstehenden Sinn die Bekanntgabe aller vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich sog. Unterkriterien - vor einer Angebotsabgabe - in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen zu erfolgen hat (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.01.2008 - Az.: Verg 31/07; vom 14.11.2007 - Az.: Verg 23/07; vom 19.07.2006 - Az.: Verg 27/06 und vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; VK Schleswig-Holstein, Beschl. vom 22.04.2008 - Az.: VK-SH 3/08; VK Thüringen, Beschl. vom 16.01.2006 - Az.: 360-4004.20-025/05- ARN; VK Münster, Beschl. vom 22.07.2005 - VK 16/05; VK Brandenburg, Beschl. vom 27.01.2005 - VK 79/04; VK Südbayern, Beschl. vom.
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  • VK Münster, 30.05.2007 - VK 8/07  
    Das dabei gefundene Wertungsergebnis muss zumindest vertretbar sein, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2005, Verg 58/04; VK Münster, Beschluss vom 22.07.2005, VK 16/05.
  • VK Münster, 11.11.2008 - VK 18/08  

    Vergabe - Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen

    Diese Beurteilungsgrenzen sind in der Regel überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind oder einzelne Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden, OLG Düsseldorf, 23.03.2005, Verg 68/04; VK Münster, 22.07.2005, VK 16/05.
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