Rechtsprechung
| VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Zuständigkeit für das Nachprüfungsverfahren: Bestimmung der Zuständigkeit einer Vergabekammer in den Verdingungsunterlagen
- Bezirksregierung Münster
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Überprüfung eines Beurteilungsspielraums
Verfahrensgang
- VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04
- OLG Düsseldorf, 22.10.2004 - Verg 79/04
- OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04
- OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04
Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirks-regierung Münster vom 24. September 2004 (VK 24/04) zu verlängern, wird abgelehnt. - VK Sachsen, 10.06.2008 - 1/SVK/026-08
Vergabe - Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren
Die erkennende Vergabekammer vertritt überdies die Auffassung, dass eine Rüge kein Rechtsgeschäft ist, insbesondere keine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. VK Münster, Beschl. v. 24.09.2004, VK 24/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001, Az: Verg 32/01, VK Bund, Beschluss vom 05.09.2001, Az: VK 1-23/01), so dass die Bevollmächtigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens, die auf den Abschluss von Rechtsgeschäften gerichtet ist gerade nicht ausreicht.Die Rüge ist eine verfahrensrechtliche Erklärung, eine Zulässigkeits- und Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren (vgl. VK Münster, Beschl. v. 24.09.2004, VK 24/04; OLG Düsseldorf 05.12.2001 Verg 32/01), so dass die Bevollmächtigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens, die auf den Abschluss von Rechtsgeschäften gerichtet ist, gerade nicht ausreicht.
- VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
Vergabe - Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!
Hat der öffentliche Auftraggeber das ihm nach § 15 Abs. 2 AEG und § 4 Abs. 3 VgV zustehende Entschließungsermessen (Wahlrecht) dahingehend ausgeübt, eine europaweite Ausschreibung einzuleiten, dann unterliegt er den Bestimmungen des Vergaberechts, soweit auch die anderen Voraussetzungen der §§ 97 ff. GWB vorliegen, vgl. OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 6.12.2004, Verg 79/04; VK Münster, 24.9.2004, VK 24/04; VK Münster, 10.2.2005, VK 35/04.
- VK Münster, 19.09.2006 - VK 12/06
Vergabe - Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren
Sie ist damit eine Zulässigkeits- und Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren, bei der die Voraussetzungen für wirksame Verfahrenshandlungen vorliegen müssen, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Verg W 8/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2001, Verg 32/01; VK Münster 24.09.2004, VK 24/04. - VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06
Vergabe
Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses auf einen Auftragnehmer liegt vor, wenn ihm Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat (vgl. VK Münster, Beschluss vom 24. Sept. 2004 - VK 24/04 Wenn vom Auftragnehmer lediglich die Übernahme vertragstypisch ihm ohnehin auferlegter Risiken abverlangt werden, findet § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mrz. 2003 - Verg 26/03 -). - VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
Vergabe - Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!
Die Ausschreibung war schon Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens mit dem Aktenzeichen VK 24/04 und endete mit Beschluss der Vergabekammer vom 24.09.2004, der mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.12.2004, Aktenzeichen VII-Verg 79/04, im Eilverfahren bestätigt wurde, was anschließend zur Rücknahme der Beschwerde führte. - VK Hessen, 05.11.2009 - 69d-VK-39/09
Vergabe - Rügen sind bedingungsfeindlich!
Dieses läge nur vor, wenn der Auftraggeber den Bietern einseitig Risiken auferlegen würde, mit denen sie bei der Abwicklung des Vertrages üblicherweise nicht rechnen müssten (VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04). - VK Baden-Württemberg, 25.01.2011 - 1 VK 70/10 Insoweit geht -soweit ersichtlich -auch die Mehrzahl der Vergabekammern davon aus, dass die Vergabekammern als Exekutive keine Verwerfungskompetenz von Normen haben (s. VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004, VK 24/04 und vom 31.10.2007, VK 23/07; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004, VK Hal 34/03; VK Saarland, Beschluss vom 04.08.2004, 1 VK 04/2004).
- OLG Düsseldorf, 22.10.2004 - Verg 79/04 Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antrag-stellerin gegen den Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksre-gierung Münster vom 24. September 2004 - VK 24/04 - wird bis zur Entscheidung über den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einstweilen verlängert.
- VK Sachsen, 23.06.2005 - 1/SVK/068-05
Vergabe - Ausschluss wegen fehlender Referenzen?
In diesem Zusammenhang hat bereits die VK Düsseldorf (Beschluss vom 29.06.2005 VK 24/2004) festgestellt, dass gemeinsame Absprachen zur Angebotsabgabe und Angebotsgestaltung die Marktverhältnisse spürbar beeinflussen können, da sie gerade bei Auslosungen die Chancen der sich absprechenden Unternehmen gegenüber einem Einzelunternehmen steigern. - VK Sachsen, 01.06.2006 - 1/SVK/045-06
Vergabe - Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!
- VK Arnsberg, 28.06.2005 - VK 8/05
Vergabe - Auschluss bei wettbewerbsbeschrändenden Abreden
