Rechtsprechung
   VK Saarland, 30.11.2007 - 1 VK 05/2007   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Erhöhte Anforderung an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren bei Nichtabgabe eines Angebotes

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09  

    Vergabe - Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Diese Verpflichtung der rechtzeitigen Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar aufgeklärt und korrigiert werden können (vgl. VK Saarland, Beschluss vom 30.11.2007, 1 VK 05/2007 m.w.N.; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.07.2005 - Az.: VK-SH 14/05; im Ergebnis ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05; 1. VK Brandenburg, B. v. 18.06.2007 - Az.: 1 VK 20/07; B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07).
  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09  

    Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Damit wurde nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer verdeutlicht, dass es sich bei der Feststellung des Vorliegens der Antragsbefugnis ohne Abgabe eines eigenen Angebots um einen Ausnahmetatbestand handelt, welcher zu einer erhöhten Darlegungs- und Begründungspflicht des Antragstellers führt, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen (VK Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007, Az.: Z3-3-3194-1-22-05/07; Beschluss vom 29.01.2007, Az.: 39-12/06, 3. VK Saarland, Beschluss vom 30.11.2007, Az.: 1 VK 5/2007).
  • VK Sachsen, 07.07.2009 - 1/SVK/028-09  

    Vergabe - Informationsschreiben: Erfolgreicher Bieter muss genannt werden!

    Fehler in Verdingungsunterlagen werden von § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht erfasst, da die Verdingungsunterlagen nicht mehr zur Bekanntmachung gehören (3. VK Saarland, B. v. 30.11.2007, 1 VK 5/2007; VK Schleswig-Holstein, B. v. 05.10.2005, VK-SH 23/05).
  • VK Südbayern, 18.06.2008 - Z3-3-3194-1-17-04/08  
    Die positive Kenntnis muss nach Auffassung der Kammer vorliegend bereits weit vor dem 05.03.2008 angenommen werden, da der Kenntnisstand der Antragstellerin in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis vorliegend als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss (VK Saarland vom 30.11.2007, Az.: 1 VK 5/2007).
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