Rechtsprechung
   VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • forum-vergabe.de

    Erfordernis der "Unverzüglichkeit" bei Rügeplicht rechtmäßig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine formalistische Angebotsauswertung! (IBR 2010, 1380)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Telefax-Rüge an Gründonnerstag 19:24 Uhr: Wann gilt sie als zugegangen? (IBR 2010, 712)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2010, 1380
  • IBR 2010, 712



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VK Niedersachsen, 18.01.2011 - VgK-61/10  

    Vergabe - Zum Verbot von Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist

    Jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass die Information nach § 101a GWB am Freitag um 15.37 Uhr, d.h. nach Geschäftsschluss der Antragstellerin versandt worden ist, so dass diese erst am folgenden Arbeitstag (vgl. VK Sachsen Beschluss vom 06.07.2010 - 1/SVK/013-10, zitiert nach ibr) hier also Montag, den 08.11.2010, erstmals von der Information Kenntnis erlangen konnte.

    Die 1. VK Bund (Beschluss vom 05.03.2010, Az.: VK1-16/010), das OLG Dresden (Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10) und die VK Sachsen VK Sachsen (Beschluss vom 06.07.2010 - 1/SVK/013-10, zitiert nach ibr) gehen davon aus, dass § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach wie vor grundsätzlich anwendbar ist, weil der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht eindeutig definiert ist, nämlich als "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, was zudem aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung zu § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bzw. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a. F. auch für das Vergaberecht weitergehend konkretisiert worden ist.

  • VK Sachsen, 31.01.2011 - 1/SVK/051-10  

    Vergabe - Keine Abweichen v. bekannt gegebenen techn. Mindestbedingungen möglich

    Es besteht deshalb in der Rechtsprechung grundsätzlich Einvernehmen, dass die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler entfällt, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden (BGH, B. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06; KG Berlin, B. v. 21.12.2009, 2 Verg 11/09; OLG Brandenburg, B. 20.03.2007, Verg W 12/06; OLG Celle, B. v. 10.01.2008, 13 Verg 11/07; B. v. 08.03.2007 13 Verg 2/07; OLG Düsseldorf, B. v. 02.11.2009, VII-Verg 12/09; VK Sachsen, B. v. 06.07.2010 - 1/SVK/013-10 (m.w.Nw.).
  • VK Sachsen, 11.04.2012 - 1/SVK/005-12  

    Vergabe - Nur im LV genanntes Wertungskritierium ist unanwendbar!

    So ist es z. B. anerkannt, dass ein nach allgemeinem Geschäftsschluss in den Briefkasten eingeworfener Brief erst am nächsten Geschäftstag zugegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 81/11.) Rügen, die also nach Dienstschluss bei der Vergabestelle eingehen, sind der Vergabestelle erst am nächsten Arbeitstag zugegangen (OLG Dresden, B. v. 11.09.2006; WVerg 13/06; sowie in ständiger Rechtsprechung: VK Sachsen, B. v. 06.07.2010 - 1/SVK/013-10; B. v. 24.05.2007, 1/SVK/029-07; B. v. 16.11.2006, 1/SVK/097-06), wobei die Sonn- und Feiertage bei der Ermittlung der Zeitdauer bis zum Rügevortrag mit einzuschließen sind (VK Sachsen, B. v. 08.06.2006 - 1/SVK/050-06).
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