Rechtsprechung
   VK Sachsen, 08.01.2010 - 1/SVK/059-09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertungskriterien eines VOF-Verfahrens müssen nachvollziehbare Wertungsmaßstäbe aufweisen! (IBR 2010, 294)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2010, 294



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VK Sachsen, 24.03.2011 - 1/SVK/005-11  

    Vergabe - VOF-Verfahren: Bekanntgabe der Gewichtung der Auswahlkriterien?

    Eine lediglich "vergleichende" Bewertung unabhängig von jedweden fixierten Wertungsmaßstäben ist vergaberechtswidrig (VK Sachsen, B. vom 08.01.2010 - 1/SVK/059-09)".
  • VK Sachsen, 19.05.2010 - 1/SVK/015-10  

    Vergabe - Keine Toleranzgrenze im Vergaberecht! - Nichtoffenes Verfahren

    Eine lediglich "vergleichende" Bewertung unabhängig von jedweden fixierten Wertungsmaßstäben ist vergaberechtswidrig (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2010 - 1/SVK/059-09).
  • VK Sachsen, 11.06.2010 - 1/SVK/016-10  

    Vergabe - VOF: Auch hier Ausschluss bei Unvollständigkeit!

    In einem Nachprüfungsverfahren kann daher nur überprüft werden, ob der Auftraggeber die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts eingehalten hat, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe eingehalten wurden und die Bewertung frei von sachfremden Erwägungen und Willkür ist (vgl. OLG München, B. v. 09.02.2009, Verg 27/08; VK Sachsen, B. v. 08.01.2010 - 1/SVK/059-09).
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  • VK Sachsen, 04.10.2011 - 1/SVK/037-11  

    Vergabe - Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

    Dies ist vergaberechtswidrig, da ohne Festlegung eines Wertungsmaßstabes vor Öffnung der Angebote keine vergaberechtskonforme Wertung möglich ist (vgl. VK Sachsen, B. vom 14.04.2008 - 1/SVK/013-08; VK Sachsen, B. vom 08.01.2010 - 1/SVK/059-09; VK Sachsen, B. vom 24.03.2011 - 1/SVK/005-11).
  • VK Sachsen, 18.10.2010 - 1/SVK/036-10  

    Vergabe - Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

    Die Antragstellerin trug schriftsätzlich nach der gewährten erweiterten Akteneinsicht nicht ergänzend vor, so dass sich die Vergabekammer auch im Lichte der Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 05.07.2006, Az.: 17 Verg 7/06 gehindert sieht, diesen Teilnahmewettbewerb amtswegig vergaberechtlich zu beurteilen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2010, Az.: 1/SVK/059-09).
  • VK Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 1 VK 15/11  

    Der verantwortliche Entscheidungsträger muss sich ermitteln lassen!

    Die Vergabekammer kann in Anbetracht der vorgenommenen Dokumentation nicht nachvollziehen, wie die Auftraggeberin zu ihrer Auswahlentscheidung gelangt ist und warum welcher Bieter für welches Kriterium wieviele Punkte erzielt hat (Müller/Wrede, Kommentar zur VOF, 4. Auflage, § 11 Rand-Nr.: 113; vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2010 -1/SVK/059-09; VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 -VK 10-11/09; sog. Ex-Post-Transparenz bei der Verwendung einer Bewertungsmatrix mit Punktbewertung).
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