Rechtsprechung
| VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G
- OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09
Zeitschriftenfundstellen
- ZfBR 2010, 104 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11
Vergabe - Informationspflicht nach § 101a GWB
Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08).So verlangt die VK Sachsen im Zusammenhang mit der Stellung von Gestattungsanträgen nach § 115 Abs. 2 GWB, dass ein ausreichender Puffer nach Zuschlagsentscheidung für ein mögliches Vergabenachprüfungsverfahren mit anschließendem Beschwerdeverfahren verbleibt (1. VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06, OLG Celle, B. v. 17.1.2003 - Az.: 13 Verg 2/03;; B. v. 28.11.2001, Az.: 1/SVK/124g-01).
- VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Vergabe - Sozialrecht contra Vergabrecht
Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08). - FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 2518/04
Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe eines Entsorgungsvertrages als sonstige …
der Zahlung eines Preises besteht (vgl. hierzu Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 13. August 2009 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09 G m.w.N.). - VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11
Vergabe - Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!
Zwar wird in der Rechtsprechung das widersprüchliche Verhalten eines Bieters als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte (OLG Dresden, Beschl. v. 3.12.03 - WVerg 15/03; VK Sachsen, Beschl. v. 13.8.09 - 1/SVK/034-09).
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