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   VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06   

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    Vergabe - Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2007, 471 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09  

    Vergabe - Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

    Hinsichtlich der fehlenden Benennung der Leistungsbereiche der Bietergemeinschaft wies die Auftraggeberin auf den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 19.07.2006 1/SVK/060-06 hin.

    Soweit die Auftraggeberin der Ansicht ist, im Hinblick auf den Beschluss der VK Sachsen vom 19.07.2006 1/SVK/060-06 sei die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig, wenn beide Mitglieder den Auftrag alleine durchführen könnten und damit die Bietergemeinschaft unzweckmäßig sei, so vermag die erkennende Vergabekammer dem nicht folgen.

    So führte seinerzeit die VK Sachsen aus, eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stelle nur dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sei (VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006 - 1/SVK/060-06).

  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07  

    Vergabe - Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

    Dem öffentlichen Auftraggeber ist es insoweit verwehrt, auf Mindestbedingungen zu verzichten, die er zuvor als bindend festgelegt hat (3. VK Bund, B. v. 08.05.2007 - Az.: VK 3-37/07; VK Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - Az.: VK-08/2007-B; 1. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 23.03.2007 - Az.: 1 VK LVwA 46/06; 2. VK Bund, B. v. 15.03.2007 - Az.: VK 2-12/07; 1. VK Sachsen, B. v. 19.07.2006 - Az.: 1/SVK/060-06; B. v. 19.07.2006 - Az.: 1/SVK/059-06; B. v. 25.04.2006 - Az.: 1/SVK/031-06).
  • VK Düsseldorf, 21.01.2009 - VK-43/08  

    Vergabe - Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

    Weitergehende Erklärungen, die mit dem konkreten Leistungsgegenstand nicht zu tun haben, fallen zwar dem Wortlaut nach hierunter, gehören aber nicht im engeren Sinne hierzu ( 1.VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: 1/SVK/060-06; VK Münster, Beschluss vom 25.09.2007, Az.: VK 20/07; Beschluss vom 19.09.2006, Az.: VK 12/06).
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