Rechtsprechung
   VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • forum-vergabe.de

    Ausschreibungspflicht von Krankentransportleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Wegfall der Hinderungsgründe ist freihändige Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interimsvergabe: Nur unter engen Voraussetzungen zulässig! (IBR 2012, 350)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Aktuelle Praxis der Nachprüfungsinstanzen

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2012, 350



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11  

    Vergabe - Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Mit Beschluss vom 31.08.2011 (Az. 1/SVK/030-11) hat die erkennende Vergabekammer den Auftraggeber verpflichtet, bei Fortbestehen der Vergabeabsicht, die streitgegenständlichen Leistungen an Dritte zu beauftragen und hierzu bis zum 01.01.2012 eine Vergabebekanntmachung im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A zu veröffentlichen.

    Aus dem Beschluss der erkennenden Vergabekammer vom 31.08.2011 (Az. 1/SVK/030-11) ergebe sich, dass ein förmliches Vergabeverfahren ohne irgendwelche Abstriche durchzuführen sei.

    Die Vergabekammer führt im Beschluss 1/SVK/030-11 am 30.08.11 aus:.

    Aufgrund des Beschlusses der Vergabekammer Sachsen (1/SVK/030-11) müsse der Leistungszeitraum am 01.01.2012 beginnen.

    Zwar finden zunächst bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte die vergaberechtlichen Bestimmungen des Bundesrechts wie das GWB, die VgV und hieraus folgend vorliegend auch die VOL/A (IB) Anwendung (VK Sachsen, B. vom 31.08.2011; 1/SVK/030-11).

  • VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12  

    Vergabe - Direktvergabe nur zulässig, wenn sonst vertragsfreier Zustand droht!

    Es wirkt sich jedoch auch nicht nachteilig für das Vorliegen der Antragsbefugnis aus, wenn eine Antragstellerin in Fällen eines unterlassenen Vergabeverfahrens am Verfahren der Auftragsvergabe weder teilgenommen noch - ausdrücklich oder stillschweigend - ein Interesse an einer Teilnahme bekundet hat, wenn die Antragstellerin, wie im vorliegenden Fall, geltend macht, gerade durch den zur Überprüfung gestellten Vergaberechtsverstoß, der darin liegt, dass der Auftraggeber die Beschaffung ohne vorherige Bekanntgabe dieses Vorhabens durchgeführt hat, an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebotes oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag gehindert ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Az.: VII-Verg 93/04; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach ibr-online).

    In diesem Fall ist es einem Antragsteller ohne weiteres möglich und nach der Rechtsprechung auch zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach VERIS).

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