Rechtsprechung
| VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ax-schneider-gruppe.de
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote
- oeffentliche-auftraege.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote
Kurzfassungen/Presse (2)
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
VK Schleswig-Holstein zur Wertung von Nebenangeboten
- lto.de (Kurzinformation)
Zulassung von Varianten mit niedrigstem Preis als einziges Zuschlagskriterium stellt schwerwiegenden Vergaberechtsfehler dar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Preis einziges Zuschlagskriterium: Aufhebung weil Nebenangebote unzulässig sind? (IBR 2011, 40)
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10
- VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10
- OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2011, 40
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
Vergabe - Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!
Auf die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerin zu 1) und zu 2) und die Anschlussbeschwerde der Beteiligten werden die Beschlüsse der Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 8. Oktober 2010 - VK-SH 13/10 und VK-SH 14/10 - geändert. - VK Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 1 VK 50/10
Vergabe - Wann ist Rüge wegen unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich?
rechtlichen Problematik war der geltend gemachte Vergabeverstoß nach Auffassung der Kammer nicht bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe durch das antragstellende Unternehmen selbst zu rügen (so auch VK Schleswig-Holstein, B. v. 08.10.2010 VK-SH 13/10).Es kann offen bleiben, inwieweit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B.v. 07.01.2010 und 23.032010, VII-Verg 61/09), der Vergabekammer Düsseldorf (B.v. 19.08.2010, VK - 11/2010-B) und der Vergabekammer Schleswig-Holstein (B.v. 08.10.2010, VK-SH 13/10) zu folgen ist.
- VK Niedersachsen, 25.02.2011 - VgK-70/10
Vergabe - Vorgaben bzgl. inhaltlicher Mindestanforderungen für Nebenangebote
Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat in ihrem Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 13/10 - unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.03.2010 - Verg 61/09 - die gleiche Auffassung vertreten und - da sie im Gegensatz zum OLG Düsseldorf - über eine Auftragsvergabe außerhalb des Sektorenbereichs zu entscheiden hatte, auf Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG gestützt.
- VK Sachsen, 04.10.2011 - 1/SVK/037-11
Vergabe - Ausschluss wegen unvollständiger Muster?
Die Aufhebung - hier nach § 20 Abs. 1 c) VOL/A EG und gegebenenfalls die Wiederholung des gesamten Vergabeverfahrens kommt als "ultima ratio" immer dann in Betracht, wenn das bisherige Verfahren mit einem derart schwerwiegenden Mangel behaftet ist, dass dieser im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar ist (VK Schleswig-Holstein, B. v. 08.10.2010 - Az.: VK-SH 14/10; B. v. 08.10.2010 - Az.: VK-SH 13/10; im Ergebnis ebenso 3. VK Bund, B. v. 11.10.2010 - Az.: VK 3 - 96/10). - VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
Vergabe - Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!
Soweit in einer parallelen Ausgangssituation eines Verstoßes gegen Art. 24 Abs. 1 VKR der Auftraggeber verpflichtet worden ist (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - VK-SH 13/10) die Ausschreibung wegen eines schwerwiegenden Vergabefehlers nach § 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A 2006 aufzuheben, schied dort die Möglichkeit, (lediglich) die Nebenangebote nicht zu werten, bereits deshalb aus, weil nicht sämtliche Bieter ein Hauptangebot abgegeben hatten. - VK Niedersachsen, 25.02.2011 - VgK-72/10
Vergabe - Vorgaben bzgl. inhaltlicher Mindestanforderungen für Nebenangebote
Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat in ihrem Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 13/10 - unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.03.2010 - Verg 61/09 - die gleiche Auffassung vertreten und - da sie im Gegensatz zum OLG Düsseldorf - über eine Auftragsvergabe außerhalb des Sektorenbereichs zu entscheiden hatte, auf Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG gestützt. - VK Saarland, 17.11.2010 - 1 VK 13/10 Sie hegt jedoch nicht unerhebliche Zweifel daran, ob die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und darauf aufbauend der VK Schleswig-Holstein (Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 13/10) überhaupt dazu geeignet ist, in diesem (ihr von der Antragstellerin beigemessenen) Sinn verallgemeinert zu werden.
- VK Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 1 VK 56/10
Vergabe - Verlängerung der Angebotsfrist: Keine Verlängerung der Rügefrist!
5.) Die Antragstellerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Vergabekammer von Amts wegen den von ihr mit Schreiben vom 10.10.2010 gerügten Punkt aufgreift, wonach Nebenangebote nicht zulässig seien, wenn der Preis alleiniges Zuschlagskriterium sei (zu dieser Problematik s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2010, VII-Verg 39/10 sowie die noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010, VK-SH 13/10 und der VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010, VK 51/10 sowie Werkstattbeitrag zur letztgenannten Entscheidung in ibr-online, Einstelldatum 29.11.2010).
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