Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 12.06.2006 - VK-SH 12/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (binnen 8 Tagen - einschließlich eines Wochenendes - nach positiver Kenntniserlangung - abgelehnt)

  • schleswig-holstein.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Anforderungen an unverzügliche Rüge

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2007, 200 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07  

    Vergabe - Verspätete Rüge

    Ohne das Vorliegen überdurchschnittlicher Schwierigkeiten ist deshalb von einer Regelrügefrist von ein bis drei Tagen auszugehen (VK Kiel, Beschluss vom 12.06.2006, VK-SH 12/06 - Leitsatz NZBau 2007, 200).
  • VK Südbayern, 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08  

    Vergabe - Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?

    Dies gilt umso mehr, weil es der Bieter in der Hand hat, vor Abgabe seines Angebots etwaige für ihn bestehende Unklarheiten zum Inhalt der Leistungsbeschreibung durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (VK Lüneburg, B. v. 12.01.2007 - Az.: VgK- 33/2006; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 28.04.2006 - Az.: VK-SH 5/06; B. v. 14.09.2005 - Az.: VK-SH 21/05; VK Münster, B. v. 17.11.2005 - Az.: VK 21/05).

    Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (OLG Brandenburg, B. v. 04.03.2008 - Az.: Verg W 3/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 28.04.2006 - Az.: VK-SH 5/06; 2. VK Bund, B. v. 22.1.2003 - Az.: VK 2-94/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09  

    Vergabe - Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

    Für die Auslegung der Verdingungsunterlagen ist der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, die mit der Leistungsanforderung in technischer Hinsicht vertraut sind, maßgebend (BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92, BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 38/01; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006 - 8 U 69/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006 - VK-SH 12/06).

    Dabei ist auf den angesprochenen Empfängerkreis insgesamt abzustellen und nicht auf das mögliche Verständnis eines einzelnen Bieters (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-SH 21/05 und Beschluss vom 12.06.2006 - VK-SH 12/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007 - 1 Verg 7/07).

mehr
  • VK Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - VK-SH 4/09  
    Darauf, dass die ASt das Leistungsverzeichnis möglicherweise anders verstanden hat und von einer Wahlmöglichkeit der Bieter ausgegangen ist, wenn der Hersteller der Dachbahnen eine zusätzliche Befestigung für nicht erforderlich hält, kommt es indes nicht an: Für die Auslegung der Leistungsbeschreibung ist der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, die mit der Leistungsanforderung in technischer Hinsicht vertraut sind, maßgebend (BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92, BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 38/01; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006 - 8 U 69/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006 - VK-SH 12/06).

    Dabei ist auf den angesprochenen Empfängerkreis insgesamt abzustellen und nicht auf das mögliche Verständnis eines einzelnen Bieters (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-SH 21/05 und Beschluss vom 12.06.2006 - VK-SH 12/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007 - 1 Verg 7/07; BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09  

    Vergabe - Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn anzunehmen ist, dass sich ein Vergaberechtsfehler bei Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen und Erstellen des Angebots einem verständigen Bieter geradezu aufdrängt und der Bieter diesen nicht unverzüglich rügt (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom. 12.06.2006 - VK-SH 12/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08  

    Vergabe - Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter

    Als empfangsbedürftige Willenserklärung ist für die Auslegung der Verdingungsunterlagen - vorliegend insbesondere der Angebotsaufforderung sowie der Baubeschreibung - der objektive Empfängerhorizont, dies ist die Sicht der Bieter, maßgebend (vgl. zur Auslegung der Leistungsbeschreibung BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92, BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 38/01, IBR 2002, 535, NZBau 2002, 500; OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006 - 8 U69/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006 - VK-SH 12/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - VK-SH 4/07  

    Vergabe - Feststellung der Eignung

    In der Regel soll ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten sein, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006, VK-SH 12/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.03.2012 - VK-SH 3/12  

    Vergabe - Acht Monate Binde-/Zuschlagsfrist: Vergaberechtsverstoß!

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn anzunehmen ist, dass sich ein Vergaberechtsfehler bei Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen und Erstellen des Angebots einem verständigen Bieter geradezu aufdrängt (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom. 12.06.2006 - VK-SH 12/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.07.2007 - VK-SH 13/07  

    Vergabe - Antragsbefugnis und Rügepräklusion

    In der Regel soll ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten sein, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006, VK-SH 12/06, m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - VK-SH 11/07  

    Vergabe - Antragsbefugnis

    In der Regel soll ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten sein, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 12.06.2006, VK-SH 12/06, m.w.N.).
  • VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08  
  • VK Saarland, 13.03.2010 - 1 VK 01/10  
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