Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 14.09.2005 - VK-SH 21/05   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (36)  

  • OLG Schleswig, 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05  

    Vergabe - Auslegung einer Leistungsbeschreibung

    (VK-SH 21/05).

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 14. September 2005 - VK-SH 21/05 - wird zurückgewiesen.

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07  

    Vergabe - Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Bei der Aufhebung handelt es sich um einen internen, aber endgültigen Beschluss des Auftraggebers, das Ausschreibungsverfahren zu beenden (vgl. ausführlich u.a. erkennende Kammer, B. v. 24.10.2003 - VK-SH 24/03 m.w. Nachw.; B. v. 14.09.2005 - VK-SH 21/05).

    Dieses Gebot hat bieterschützende Wirkung (vgl. etwa BGH, B. v. 18.2.2003 - X ZB 43/02; erkennende Kammer, B. v. 26.07.2006 - VK-SH 11/06; B. vom 14.09.2005 - VK-SH 21/05; OLG Koblenz, B. v. 10.4.2003 - 1 Verg 1/03).

  • VK Sachsen, 10.11.2006 - 1/SVK/096-06  

    Vergabe - unbedingter Preisnachlass

    In der Rechtsprechung ist allerdings diesbezüglich anerkannt, dass der Antragsteller keinen Antrag mit tenorierungsfähigem Inhalt ausformulieren und stellen muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2005 - Az.: VK-SH 21/05; Beschluss vom 13.12.2004 - Az.: VK-SH-33/04; VK Halle, Beschluss vom 23.9.2002 - Az.: VK Hal 22/02).

    Vielmehr genügt es für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages, wenn sich das Beschwerdebegehren aus der Begründung ergibt (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2005 - Az.: VK-SH 21/05, VK Halle, Beschluss vom 22.4.2002 - Az.: VK Hal 5/02).

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