Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Wertungsstufen der VOB/A: Korrektur eines Fehlers der Vergabestelle bei der Prüfung der Angebote in einem späteren Verfahrensstadium (Grundsätze)

  • schleswig-holstein.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung




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Wird zitiert von ... (17)  

  • VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08  

    Vergabe - Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, a.a.O.; erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08  

    Vergabe - Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bewerber schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Auftrags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).

    Ein Bewerber kann seinen Nachprüfungsantrag demnach nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bewerberreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04, erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006-VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • VK Schleswig-Holstein, 28.10.2011 - VK-SH 16/11  

    Vergabe - Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2007 - 11 Verg 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, aaO; erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006-VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 -VK-SH 14/05).

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  • VK Sachsen, 14.03.2007 - 1/SVK/006-07  

    Vergabe - Zulässigkeit einer Loslimitierung

    Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (OLG Koblenz, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1 Verg 4 und 5/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 30.08.2006 - Az.: VK-SH 20/06) Eine notwendig differenzierte Betrachtungsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004 - Az.: Verg 12/00; B. v. 07.01.2004 - Az.: Verg 55/02; OLG Rostock, B. v. 29.12.2003 - Az.: 17 Verg 11/03; 2. VK Bund, B. v. 14.12.2004 - Az.: VK 2-208/04; 1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2005, Az.: 1/SVK/076-05; B. v. 21.12.2004 - Az.: 1/SVK/112-04; B. v. 25.11.2004 - Az.: 1/SVK/110-04).
  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09  

    Vergabe - Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (OLG Koblenz, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1 Verg 4 und 5/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 30.08.2006 - Az.: VK-SH 20/06) Eine notwendig differenzierte Betrachtungsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004 - Az.: Verg 12/00; B. v. 07.01.2004 - Az.: Verg 55/02; OLG Rostock, B. v. 29.12.2003 - Az.: 17 Verg 11/03; 1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2005, 1/SVK/076-05; B. v. 21.12.2004 1/SVK/112-04).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07  

    Vergabe - Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10  

    Vergabe - Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag zwar nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, a.a.O.; erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006-VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 -VK-SH 14/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07  

    Vergabe - Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006, VK-SH 20/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08  

    Vergabe - „Verdeckte Bietergemeinschaft“: Ausschluss!

    Die Zulässigkeit des Rechtsweges zur Vergabekammer steht nicht zur Disposition der am Vergabeverfahren Beteiligten (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06 und Beschluss vom 05.01.2006 - VK-SH 31/05, m.w.N).
  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - VK 38/08  

    Vergabe - Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

    Die Beschaffung des einen Teils - des geplanten Terminals - ergibt auch ohne die Beschaffung des anderen Teils - der Verkehrsanbindung - einen Sinn (vgl. VK Schleswig Holstein, Beschluss vom 30.08.2006, VK-SH 20/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.04.2008 - VK-SH 4/08  

    Vergabe - Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien

  • VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08  

    Vergabe - Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

  • VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09  
  • VK Schleswig-Holstein, 20.04.2010 - VK-SH 3/10  

    Vergabe - Falsche Erklärung, wenn Vertiebskosten in Verwaltungskosten einfließen

  • VK Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - VK-SH 4/09  
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11  

    Vergabe - Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

  • VK Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - VK-SH 22/11  

    Vergabe - Weiter Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Prüfung der Eignung

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