Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 11.10.2005 - VfGBbg 223/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV Art. 97; LV Art. 98 Abs. 1; LV Art. 98 Abs. 3
    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Verhältnismäßigkeit

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    LV Art. 97, Art. 98 Abs. 1, 3
    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Verhältnismäßigkeit




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 19-VIII-08  

    Einkreisung einer bisher kreisfreien Stadt

    Des weiteren sind Kooperationsmodelle zumindest tendenziell mit einer unübersichtlicheren Verwaltungsstruktur und einer höheren Instabilität verbunden (vgl. BbgVerfG LVerfGE 16, 164 [185]; StGH BW ESVGH 25, 1 [21 f.]; VerfGH Rh.-Pf. DÖV 1969, 560 [565]; Schmidt, Kommunale Kooperation, Jus Publicum 137, 2005, S. 9 ff.; zum Verhältnis von Verwaltungsgemeinschaften zu Einheitsgemeinden: SächsVerfGH JbSächsOVG 7, 32 [43]; JbSächsOVG 7, 51 [65]).
  • VerfG Brandenburg, 09.02.2006 - VfGBbg 35/04  

    Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Jeserig und Schenkenberg -

    Vielmehr kann bereits eine Verbesserung der Verwaltung des Gesamtraumes die Neugliederung rechtfertigen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Urteil vom 26. August 2004, a.a.O., und Beschluß vom 16. September 2004 - VfGBbg 102/03 - sowie bereits zum Raum Emster-Havel: Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - VfGBbg 34/04 - [Wust] und - VfGBbg 223/03 - [Landkreis Potsdam-Mittelmark]).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 11/03  

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung aufschiebbarer Maßnahmen

    Der Landkreis hat im übrigen - durch die nämlichen Verfahrensbevollmächtigten, die auch die Antragstellerinnen vertreten - seinerseits eine kommunale Verfassungsbeschwerde erhoben (VfGBbg 223/03), mit der er sich dagegen wehrt, daß Gemeinden den Landkreis verlassen sollen.
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