Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07   

Volltextveröffentlichungen

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art: 27; LV Art. 52 Abs. 3; LV Art. 52 Abs. 4
    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger




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Wird zitiert von ... (7)  

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10  

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 10 Verf BB,

    Sie hat sich am Kindeswohl auszurichten, denn das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Freiheitsrecht des Art. 27 Abs. 2 LV auf Pflege und Erziehung der Kinder dient in erster Linie ihrem Wohl (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und ist damit wesentlich ein Recht auch in ihrem Interesse.

    Es muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10  

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 78 Abs

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11  

    Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann ein Beschwerdeführer im eigenen Namen nur eine Verletzung eigener, nicht aber die fremder Grundrechte geltend machen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08  

    Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im

    Allgemein ist es zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10  

    Art 2 Abs 5 S 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 S 1 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 52 Abs 3

    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sie den Vortrag der Parteien hinlänglich berücksichtigen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10  

    Art 12 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sie den Vortrag der Parteien hinlänglich berücksichtigen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 12/11  

    Art 52 Abs 4 Verf BB, § 511 ZPO, § 91 ZPO, § 39 BbgNRG

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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