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   VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11   

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https://dejure.org/2011,12978
VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11 (https://dejure.org/2011,12978)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - VfGBbg 10/11 (https://dejure.org/2011,12978)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 (https://dejure.org/2011,12978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Verf BB, § 46 VerfGG BB
    Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine die Wiederaufnahme des fachgerichtlichen Verfahrens ablehnende Entscheidung, wenn die gerügten materiellen Grundrechte in einem anhängigen Sorgerechtsverfahren geltend gemacht werden können. Darlegungsanforderungen ...

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12, 26, 27, 52; VerfGGBbg, § 46
    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Sorgerecht; Wiederaufnahme des fachgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren noch zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Die zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung vom 21. Juli 2010 zum Aktenzeichen 1 BvR 420/09 komme einer Gesetzesänderung gleich und ermögliche dem Beschwerdeführer zu 1) die Einleitung eines neuen Sorgerechtsverfahrens.

    In diesem Verfahren ist nach der vorläufigen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 21. Juli 2010 (a. a. O.) in Ergänzung zu § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB auf entsprechenden Antrag eines Elternteils zu prüfen, ob zu erwarten ist, dass die Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt oder von Teilen auf die Eltern gemeinsam dem Kindeswohl entspricht.

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 107, 395, 411) ist mit der Anhörungsrüge die Möglichkeit zu gewährleisten, eine behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einer einmaligen Kontrolle durch das Fachgericht selbst zu unterziehen.
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Der Beschwerdeführer kann deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Die in die Zukunft gerichteten Entscheidungen über die elterliche Sorge sind insoweit nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BVerfG Beschluss vom 5. April 2005 - 1 BvR 1664/04 -, NJW 2005, 1765, 1766), da sie - wie sich auch aus § 1696 BGB und § 166 FamFG ergibt - nach Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ebenfalls geändert werden können.
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 58/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 58/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ausgeschöpft werden (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Dass der Beschwerdeführer zu 1) durch die in den Beschlüssen vom 3. Mai 2010 und 2. September 2010 getroffenen Kostenentscheidungen weiter belastet wird, genügt für sich genommen nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007, - 1 BvR 1423/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Rechtsbeschwerde verwarf der Bundesgerichtshof als unzulässig mit Beschluss vom 26. November 2008 (XII ZB 103/08).
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

  • RG, 17.03.1910 - 186/10

    Kann die Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung rechtswirksam

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15

    Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - Beschluss vom 15. Juli 2010 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (Beschluss vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Danach muss ein Beschwerdeführer - über die Erschöpfung des Rechtsweges hinaus - alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, NVwZ 2011, 997 und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11, aaO).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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