Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB 1992, Art 52 Abs 4 Verf BB 1992, § 78 Abs 1 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 156 ZPO
    Verfassungsgericht Potsdam: Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am Maßstab der Landesverfassung - Vereinbarkeit des Anwaltszwangs mit dem Gebot des rechtlichen Gehörs und dem Grundsatz des fairen Verfahrens

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV Art. 52 Abs. 3; LV Art. 52 Abs. 4
    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; rechtliches Gehör; faires Verfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 1018
  • NJ 1995, 202
  • DVBl 1995, 306 (Ls.)
  • DÖV 1995, 331
  • NVwZ 1995, 583 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95  

    Landesverfassungsgerichte

    Der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg verweist in seiner Stellungnahme auf den Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 15. September 1994 (NJW 1995, S. 1018 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97  

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist der Anwaltszwang vor den Landgerichten als zwingende bundesrechtliche Vorgabe der Überprüfung am Maßstab der Landesverfassung entzogen (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182).

    Es ist nicht zu erkennen, daß der Beschwerdeführer nicht hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen zu äußern (zu diesem Erfordernis Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182) oder daß das Landgericht entscheidungserheblichen Vortrag des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen hätte.

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens kann aber, wie das erkennende Gericht schon in anderem Zusammenhang entschieden hat, nicht dazu dienen, Parteien die Gelegenheit zu geben, ihrem Rechtsanwalt, der kraft zwingender gesetzlicher Regelung den Prozeß für sie zu führen hat, das Heft wieder aus der Hand zu nehmen; anderenfalls liefe der Anwaltszwang einschließlich der - ebenfalls zwingenden - Regelung des § 85 Abs. 2 ZPO letztlich leer (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 183).

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06  

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

    Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV gewährt den Prozeßbeteiligten das Recht, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen einer rechtlichen Streitigkeit vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
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