Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 45 Abs 2 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg; § 45 Abs. 2
Erschöpfung des Rechtswegs; rechtliches Gehör; Gehörsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 03.05.2010 - 43 F 170/10
- OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 15 UF 74/10
- VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 63/10
Verfassungsbeschwerde: Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 52 Abs 3 …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Ein Beschwerdeführer ist nämlich verpflichtet, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu ergreifen, insbesondere den fachgerichtlichen Rechtsweg auszuschöpfen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 63/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass die zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Prozesses führende Anhörungsrüge auch bezogen auf diese Verstöße die fachgerichtliche Abhilfe bewirkt hätte (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 63/10 -, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09
Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Da die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung schon bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorliegen muss und nicht nachgeholt werden kann (Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947) bleibt die Verfassungsbeschwerde auch nach Ergehen der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts über die Anhörungsrüge am 3. Januar 2011 unzulässig. - BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08
Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Die gegen diesen Beschluss gerichtete Rechtsbeschwerde verwarf der Bundesgerichtshof als unzulässig mit Beschluss vom 26. November 2008 (XII ZB 103/08).
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Der Beschwerdeführer zu 1) hat in seinem und im Namen des Beschwerdeführers zu 2) am 18. März 2011 zu den im Restitutionsverfahren ergangenen Entscheidungen des Amts- und Oberlandesgerichts erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben (Az.: VfGBbg 10/11). - VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Dem Beschwerdeführer zu 1) fehle es wegen der zwischenzeitlich vom Bundsverfassungsgericht getroffenen Entscheidung (21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) am Rechtsschutzbedürfnis für das Wiederaufnahmeverfahren. - EGMR, 03.12.2009 - 22028/04
Mehr Sorgerecht für ledige Väter
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 in der Sache Zaunegger (Individualbeschwerde Nr. 22028/04) beantragte der Beschwerdeführer zu 1) am 30. März 2010 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (15 UFH 1/10) die Wiederaufnahme des betreffenden Verfahrens im Sinne einer Restitution gem. § 580 Nr. 8 Zivilprozessordnung (ZPO). - RG, 17.03.1910 - 186/10
Kann die Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung rechtswirksam …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Das Brandenburgische Oberlandesgericht leitete den Antrag an das nach seiner Auffassung zuständige Amtsgericht Potsdam weiter (dortiges Az. 43 F 186/10), daneben stellte der Beschwerdeführer zu 1) beim Amtsgericht Potsdam einen weiteren Wiederaufnahmeantrag (43 F 170/10).
- VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 38/11
Rechtswegerschöpfung; Darlegung; Rechtliches Gehör; Anhörungsrüge
Da die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung schon bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorliegen muss und nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947 und 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), bleibt die Verfassungsbeschwerde auch nach der Entscheidung des Landgerichts Cottbus vom 24. August 2011 über die sofortige Beschwerde unzulässig.