Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10   

Volltextveröffentlichungen (3)




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11  

    Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27

    Es überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei müssen die Gerichte ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10, - aaO).

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11  

    Art 8 MRK, Art 2 Abs 3 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11  

    Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
mehr
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11  

    Art 10 LV, Art 12 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4

    Es übt keine umfassende Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts aus, sondern überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2011 - VfGBbg 25/10  

    § 1696 BGB, § 166 FamFG, Art 27 Verf BB, § 30 VerfGG BB, § 48 VerfGG

    Dieses Verfahren ist Gegenstand der vom Beschwerdeführer zum Aktenzeichen VfGBbg 56/10 erhobenen Verfassungsbeschwerde.
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10  

    Art 52 Verf BB

    Der Beschwerdeführer kann deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de ).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht