Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 26 Abs 1 S 1 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 27 Abs 3 S 1 Verf BB
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäre Beziehung eines aus Serbien-Montenegro stammenden Vaters zweier leiblicher Kinder durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gerichtet auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und Zumutbarkeit einer Trennung - fehlende Glaubhaftmachung regelmäßiger, schutzwürdiger Kontakte durch Kindsvater - Interessenabwägung - Umgangsrecht mit leiblichen Kindern steht im Einzelfall Abschiebung des Vaters nicht entgegen - Verfassungsgericht Brandenburg
GG Art. 6; VwGO § 123; VwGO § 80 Abs. 7; LV Art. 26 Abs. 1 Satz 1; LV Art. 27 Abs. 2; LV Art. 27 Abs. 3 Satz 1; VerfGGBbg § 14 Abs. 1 Nr. 2
Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe: Berücksichtigung der familiären Beziehungen im Rahmen der Entscheidung über die Abschiebung eines Ausländers
Wird zitiert von ...
- VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäres …
Die Verfassungsbeschwerde des Vaters in dieser Sache ist unter dem Aktenzeichen VfGBbg 16/07 beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg anhängig.
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