Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 15 Abs 1 Verf BB, Art 41 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 2 VerfGG BB
    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO § 33a unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme von Mandantenakten in Praxisräumen einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV Art. 10; LV Art. 15 Abs. 1; LV Art. 41 Abs. 1; LV Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg § 45 Abs. 2 Satz 2; StPO § 33a
    Strafprozeßrecht; Durchsuchung; Beschlagnahme; Bundesrecht; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Vorabentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Erschöpfung des Rechtswegs bei Entscheidungen über Rechtsbehelfe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchung; Beschlagnahme; Bundesrecht; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Vorabentscheidung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 42/10  

    Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 33a StPO

    Es gehört zur Erschöpfung des Rechtswegs im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg, dass ein Beschwerdeführer im strafgerichtlichen Beschlussverfahren bei einer Gehörsrüge den nicht fristgebundenen Rechtsbehelf nach § 33a StPO nutzt, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (Beschluss vom 18. November 2004 - VfGBbg 11/04 -, www.verfassungsgericht.brandenburg. de).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 31/10  

    §§ 23ff GVGEG, § 163b StPO, § 21 VersammlG, § 45 Abs 2 S 2

    Darüber hinaus sind die beanstandeten Maßnahmen vollzogen, was zwar das Rechtschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde nicht entfallen lässt, aber gegen die Notwendigkeit einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung vor der Rechtswegerschöpfung spricht (vgl. Beschluss vom 18. November 2004 - VfGBbg 11/04 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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