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   VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 43/99   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04  

    Zivilprozeßrecht: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Behandlung einer

    Durch die Aufhebung der Beschlüsse und die Zurückverweisung des Verfahrens ist das Landgericht (wieder) befugt, über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu entscheiden (§§ 321a Abs. 6, 707 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO analog), so daß fachgerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 28. April 1999 - VfGBbg 18/99 EA - und vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 6/04  

    Zivilprozeßrecht: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Behandlung einer

    Durch die Aufhebung der Beschlüsse und die Zurückverweisung des Verfahrens ist das Landgericht (wieder) befugt, über den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu entscheiden (§§ 321a Abs. 6, 707 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO analog), so daß fachgerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 28. April 1999 - VfGBbg 18/99 EA - und vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 1/03  

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Einführung von Weltanschauungsunterricht in

    Unbeschadet dessen muss, und zwar im Sinne zusätzlicher Voraussetzungen, die einstweilige Anordnung "zum gemeinen Wohl" und "dringend geboten" sein (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA und vom 7. März 1996 - VfGBbg 3/96 EA -, LVerfGE 4, 109, 111 f. m.w.N.).
mehr
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 20/00  
    Danach kommt eine einstweilige Anordnung regelmäßig nicht in Betracht, wenn in geeigneter Weise eine vorläufige Regelung in der Fachgerichtsbarkeit erreicht werden kann (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 99/02  
    Unbeschadet dessen muß, und zwar im Sinne zusätzlicher Voraussetzungen, die einstweilige Anordnung "zum gemeinen Wohl" und "dringend" "geboten" sein (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA und vom 7. März 1996 - VfGBbg 3/96 EA -, LVerfGE 4, 109, 111 f. m.w.N.).
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