Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 13 Verf BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV Art. 12 Abs. 1; LV Art. 13; LV Art. 27; LV Art. 52 Abs. 3 und 4
Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr; Gehörsverstoß; Darlegung; Willkür
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 15 UF 70/10
- VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
Wird zitiert von ... (7)
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
Art 10 LV, Art 12 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 …
Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Das wäre nur dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr bestünde, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen würde (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine die Wiederaufnahme des …
Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren noch zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs …
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Art 8 MRK, Art 2 Abs 3 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art …
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
§ 45 Abs 2 VerfGG BB
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10
Art 52 Verf BB
Diese Rüge kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 52 Abs. 3 LV beruht, dh wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17, 19f). - VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11
Art 6 Abs 1 Verf BB, § 45 Abs 1 VerfGG BB, § 275 FamFG
Ausnahmsweise besteht es nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Sie betreiben juristische Internetseiten?