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   VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10   

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VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10 (https://dejure.org/2010,17553)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - VfGBbg 32/10 (https://dejure.org/2010,17553)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 (https://dejure.org/2010,17553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 45 Abs 1 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 29 Abs 1 VerfGG BB, § 158 FamFG, § 563 Abs 1 S 1 ZPO, § 1666a BGB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 27; LV, Art. 52 Abs. 3; VerfGGBg, § 29 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45; FamFG, § 158; ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1; BGB, § 1666; BGB, § 1666a
    Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Rechtswegerschöpfung; Bundesrechtlich geregeltes Verfahren; Rechtliches Gehör; Verfahrensbeistand; Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 305
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 34/09

    Verfahrenspfleger; Kindeswohl; Elternrecht; Rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Ein Verstoß gegen das Kindeswohl kann aber zugleich einen Verstoß gegen das Elternrecht aus Art. 27 Abs. 2 LV begründen, da nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht zu rechtfertigen vermag (Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 34/09 - FamRZ 2010, 471; zum Bundesrecht BVerfGE 99, 145, 164).

    Der fristgerecht erhobenen Verfassungsbeschwerde steht schließlich nicht entgegen, dass mit ihr die Verletzung von Landesgrundrechten im Rahmen eines bundesrechtlich - durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - geordneten Verfahren gerügt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 34/09, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Unbeschadet einer möglichen Bindung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gem. § 29 Abs. 1 VerfGGBbg aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 17. September 2009 - VfGBbg 34/09-, a.a.O., verletzt die angegriffene Entscheidung die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 27 Abs. 2 LV.

    Die Grundrechte beeinflussen nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 34/09-, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08

    Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter iSv Art 52 Abs 1 S 2

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn bereits das Fachgericht in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Ein Verstoß gegen das Kindeswohl kann aber zugleich einen Verstoß gegen das Elternrecht aus Art. 27 Abs. 2 LV begründen, da nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht zu rechtfertigen vermag (Beschluss vom 17. September 2009 - VfGBbg 34/09 - FamRZ 2010, 471; zum Bundesrecht BVerfGE 99, 145, 164).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Diese schwerwiegenden Eingriffsvoraussetzungen erfordern insbesondere eine ausreichende Ermittlung des Sachverhalts (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 -, NJW 2010, 2333), die in den Fällen des § 158 Abs. 2 FamFG regelmäßig nur mit Hilfe eines Verfahrensbeistandes zu erreichen sein wird.
  • OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Dies wird auch tatsächlich praktiziert (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Februar 2010 - 10 WF 230/09 - ZKJ 2010, 251f. - zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. dazu LVerfGE 8, 82, 84) sind erfüllt: Die von den Beschwerdeführern geltend gemachte Beschwer beruht auf der Entscheidung eines Gerichts des Landes Brandenburg, ein Bundesgericht war nicht befasst; der fachgerichtliche Rechtsweg ist erschöpft, die Beschwerdeführer haben alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stehende unternommen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern; die angegriffene Entscheidung berührt Art. 27 Abs. 2 Landesverfassung und damit eine dem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) inhaltsgleiche Norm (Iwers, in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Stand: 2. Auflage 2008, Art. 27 Ziff. 3).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13

    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung;

    Insbesondere ist der im vorliegenden Fall berührte Art. 27 Abs. 2 LV eine dem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG inhaltsgleiche Norm (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Danach dürfen Kinder nur zum Schutz vor körperlicher oder seelischer Vernachlässigung und Misshandlung von ihren Sorgeberechtigten getrennt werden (vgl. Beschluss vom 30. September 2010, a. a. O.).

    Schließlich ist der Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen in vollem Umfang Erfolg hat, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinem Grundrecht auf Wählbarkeit aus Art. 22 Abs. 1 LV verletzen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 17/16

    Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Amtshaftung; hinreichende

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hob auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 1. und 2. mit Beschluss vom 30. September 2010 (VfGBbg 32/10) die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2010 aufgrund einer Verletzung des Grundrechts aus Art. 27 Abs. 2 LV auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurück.

    Auch habe im Beschluss des Oberlandesgerichts der beim Landesverfassungsgericht erwirkte Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 - nicht die ihm zustehende Beachtung gefunden.

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Schließlich ist der Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Ein Verstoß gegen das Kindeswohl kann zugleich ein Verstoß gegen das Elternrecht sein, weil nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht rechtfertigen kann (Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 99, 145, 164).

    Ferner kann es auch notwendig sein, für das Kind nach § 158 FamFG einen Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn im Verfahren nur so eine von nachteiliger Einflussnahme durch Dritte freie Wahrnehmung der Kindesbelange gewährleistet ist (Beschluss vom 30. September 2010, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Unabhängig davon, ob die Gerichte das Kind dennoch hätten anhören und einen Verfahrenspfleger bestellen müssen (vgl. hierzu Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und es selbst eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 52 Abs. 3, Art. 26 und 27 LV geltend machen könnte, ist der Beschwerdeführer für seine eigene Rechtsposition an den Verzicht gebunden.
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinen Grundrechten auf Rechtsschutzgleichheit, rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt ist (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012, a. a. O., Rn. 24).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob die Beschwerdeführerin darüber hinaus auch in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt ist (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 649).
  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 16/12

    Recht auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung des Parteivorbringens in seinem

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen in vollem Umfang Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein , Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649).
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende

    Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. Beschlüsse vom15. November 2019 - VfGBbg 45/19 -, Rn. 16, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, und vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de), insbesondere angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht bereits in dem angegriffenen Beschluss vom 23. Mai 2018 eine mündliche Verhandlung trotz des Antrags des Beschwerdeführers ausdrücklich nicht für notwendig gehalten hatte (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10

    Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 3/13

    Subsidiarität; Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 45/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 2/13

    Subsidiarität; Anhörungsrüge

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