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   VerfGH Bayern, 30.06.1998 - Vf. 9-VII-94   

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  • NVwZ-RR 1999, 1



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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH N 2/00  
    Rechtsstaatswidrig ist eine Landesnorm unter diesem Gesichtspunkt vielmehr allenfalls dann, wenn ihr Urheber die Rechtsordnung des Bundes offenkundig verletzt, der Widerspruch zum Bundesrecht also eindeutig zutage tritt (so die st. Rspr. des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: BayVerfGHE 41, 59 [65]; BayVerfGHE 45, 33 [40 f.]; NVwZ-RR 1999, 1).
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