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   VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 38/09   

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    Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE, Art 17 Verf BE, § 49 Abs 2 VGHG BE, § 75 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren




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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 42/09  

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Die Versagung von Eilrechtsschutz gegen diese Untersagungsverfügung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2009 - OVG 1 S 209.08 - ist Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens VerfGH 38/09.

    Mit Urteil vom 25. Februar 2010 - VG 35 A 317.07 - hat das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben, ohne auf das Verhältnis der angefochtenen Verfügung zu der im Verfahren VerfGH 38/09 angegriffenen Untersagung einzugehen.Gegen diese Entscheidung hat das beklagte Land Berlin Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

    Zur Begründung führte es unter Bezugnahme auf den Beschluss vom gleichen Tage im Verfahren OVG 1 S 209.08 (= Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens VerfGH 38/09) aus, über die mit der Beschwerde des Landes Berlin dargelegten Gründe hinaus, die für sich genommen vom Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts eine Änderung des angefochtenen Beschlusses bereits rechtfertigten, stelle sich die Entscheidung auch aus anderen Gründen als fehlerhaft dar.

    Unter Wiederholung ihres Vorbringens in dem gegen diese Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 38/09 macht die Beschwerdeführerin unter Berufung auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 - geltend, das Oberverwaltungsgericht habe sich in verfassungswidriger Weise über die erstinstanzlichen Hauptsacheentscheidungen zugunsten anderer privater Sportwettenvermittler hinweggesetzt.

    a) Soweit die Beschwerdeführerin - wie im Verfahren VerfGH 38/09 - rügt, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe sich im Rahmen der Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter Verstoß gegen Art. 15 Abs. 4 VvB über erstinstanzliche Hauptsacheentscheidungen hinweggesetzt und verkannt, dass sie bei Aufnahme der Sportwettenvermittlung und in der Folgezeit von deren Rechtmäßigkeit habe ausgehen dürfen, hat der Verfassungsgerichtshof hierzu in der gleichzeitig ergehenden Entscheidung VerfGH 15/09 ausgeführt:.

    Diese Ausführungen gelten in entsprechender Weise - ebenso wie für das Parallelverfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 38/09 - auch für das vorliegende Verfahren; das Oberverwaltungsgericht hat seinerseits zur Begründung seiner Beschwerdeentscheidung im vorliegenden Ausgangsverfahren auf seinen im Verfahren VerfGH 38/09 angegriffenen Beschluss vom 5. Februar 2009 - OVG 1 S 209.08 - verwiesen.

    Denn das Gericht hat in dem angegriffenen Beschluss zum Ausdruck gebracht (BA S. 2), dass es den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auch hier aus den in der Entscheidung im Verfahren OVG 1 S 209.08 (= VerfGH 38/09) dargelegten Gründen abgelehnt hätte, wenn es dem Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts gefolgt wäre, dass sich die beiden gegen die Beschwerdeführerin gerichteten Untersagungsverfügungen jeweils nur auf eine Betriebsstätte beziehen.

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