Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 103 Abs 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 22 S 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen widerrechtlicher Zurschaustellung eines Bildnisses eines Polizisten iSv § 33 KunstUrhG auf einem Plakat verletzt nicht die Kunstfreiheit (Art 21 S 1 Verf BE) und die Meinungsfreiheit (Art 14 Abs 1 Verf BE) - Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht (Art 7 Verf BE) bei Verwendung eines Bildnisses in unzutreffendem Kontext - satirische Verfremdung eines Fahndungsplakats der Polizei

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1686
  • afp 2007, 345



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10  

    Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer

    Zwar ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht das künstlerische Bildnis schlechthin, sondern nur dessen Verbreitung oder Zurschaustellung zu Zwecken der Kunst privilegiert, so dass die Regelung nicht eingreift, wenn mit der Veröffentlichung gleichzeitig oder allein ein nicht-künstlerischer Zweck verfolgt wird (vgl. Dreier/Schulze - Dreier, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 23 KUG, Rn. 22; VerfGH Berl, in NJW-RR 2007, 1686).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10  

    Verstoß gegen das KUG durch öffentliches Zurschaustellen eines Lichtbilds

    Insoweit ist es unerheblich, ob die Homepages des Angeklagten tatsächlich von Nutzern besucht wurden und dass das Bild erst nach Überstreichen mit der Maustaste sichtbar gemacht werden konnte, denn es reicht aus, dass hierzu jeweils die Möglichkeit bestand (VerfGH Berlin NJW-RR 2007, 1686; Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetze, 3. Aufl. 2008, § 22 KUG Rn. 3,11).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07  

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Ein öffentliches Zurschaustellen liegt vor, wenn das Bildnis der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 07.11.2006 - 56/05 -, NJW-RR 2007, 1686 ff.).
  • KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07  

    Voraussetzungen der Veröffentlichungsbefugnis gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

    Letztlich kommt es trotz der fest umrissenen Beschreibung bei relativen Personen der Zeitgeschichte häufig auf eine wertende Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921(1922 f.); BerlVerfGH NJW-RR 2007, 1686 (1687 f.); Dreier/Schulze, UrhG 3. Aufl., § 23 KUG Rn. 8; Steffen in Löffler, Presserecht 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 132 f.; von Strobe-Albeg in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 13 f.).
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