Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 10 Abs 1 Verf BE, Art 15 Abs 1 Verf BE, § 49 Abs 2 VGHG BE
Unzumutbarkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge, wenn das Fachgericht in den Urteilsgründen den geltend gemachten Gehörsverstoß bereits verneint hatte
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2008, 168
Wird zitiert von ... (6)
- VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit und Erfolgsaussicht …
Die Erhebung der Anhörungsrüge war auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (zu dieser Einschränkung: Beschlüsse vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 - und 27. Mai 2008, a. a. O.).Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).
- VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07
Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus …
Die Erhebung der Anhörungsrüge war - die Behauptung eines vollständigen Außerachtlassens von Sachvortrag unterstellt - auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzu-mutbar (vgl. hierzu Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20). - VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07
Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und …
Wird dagegen - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das erstinstanzliche Gericht geltend gemacht, und ist das dagegen eingelegte Rechtsmittel erfolglos geblieben, muss gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts keine Anhörungsrüge erhoben werden (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 ; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 - juris).
- VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung aus Gründen der Subsidiarität unzulässige …
Die Erhebung der Anhörungsrügen war auch nicht offensichtlich aussichtslos und deshalb unzumutbar (vgl. hierzu z.B. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20). - VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 41 Verf BB, Art 15 Verf BB, § …
Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168). - VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07
Verfahrensrecht - Frage des rechtlichen Gehörs
Hinsichtlich etwaiger neuer Verletzungen von Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - durch das Kammergericht war die Erhebung der Anhörungsrüge auch nicht offensichtlich aussichtslos (vgl. dazu Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168).
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