Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08 |
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Art 15 Abs 5 S 2 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE, § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 511 Abs 4 ZPO
Stattgebender Beschluss: Keine Prüfung weiterer verfassungsrechtlicher Rügen bei erfolgreicher Rüge der willkürlichen Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 15.08.2008 - 102 C 467/07
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 02.09.2008 - 102 C 467/07
- VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der …
Die von den Beschwerdeführern gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre nur gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellte, der von einem die Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs tragenden abstrakten Rechtssatz abweichen würde (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; vgl. auch Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 15 m. w. N.). - VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB) …
Ein Verstoß gegen dieses in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Grundrecht liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsent-scheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 14; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.).Eine solche Abweichung liegt vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung und auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; NJW 2004, 367 ; NJW-RR 2007, 1676; NJW 2011, 2443;… Wenzel, a. a. O., § 543 Rn. 14 m. w. N.; vgl. für die Zulassung der Berufung: Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 15).
Mit der Aufhebung des angefochtenen Berufungsurteils wird der zugleich angegriffene Beschluss im Verfahren der Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 20).
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 65/09
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer …
a) Ein Verstoß gegen das in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Recht auf den gesetzlichen Richter liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 14 m. w. N., st. Rspr.).Eine solche Abweichung ist gegeben, wenn die Berufungsentscheidung nach § 522 Abs. 2 dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung und hierauf beruht (vgl. BGH, NJW 2003, 2319 m. w. N.;… Wenzel, a. a. O., Rn. 14; Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 15).
- VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch …
c) Über die vom Beschwerdeführer erhobene weitere Grundrechtsrüge ist schon aus Gründen der Subsidiarität des Verfassungsbeschwerdeverfahrens nicht zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 19).
