Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 53/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßiger Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion verfassungsmäßig

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für den Ausschluss aus einer Parlamentsfraktion

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 441



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 53 A/05  

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen Ausschluss aus der FDP-Fraktion des

    Der Antragsteller erstrebt im Organstreitverfahren (VerfGH 53/05), den gegen ihn ausgesprochenen Ausschluss aus der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin für verfassungswidrig zu erklären.

    Ein gegen eine Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin gerichteter Antrag eines aus dieser ausgeschlossenen Abgeordneten ist im Organstreitverfahren (Art. 84 Abs. 2 Nr. 1 VvB, § 14 Nr. 1, § 36 VerfGHG) - unbeschadet der Frage, ob der Antrag im Verfahren VerfGH 53/05 den Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. § 37 VerfGHG) bereits in jeder Hinsicht entspricht, - nicht von vornherein unzulässig; die Prüfung seiner Begründetheit, die gegebenenfalls vom Verfassungsgerichtshof bislang nicht geklärte Fragen der Auslegung und Anwendung der die Rechtsstellung der Abgeordneten und der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin regelnden Bestimmungen der Verfassung von Berlin (vgl. Art. 38 Abs. 4, Art. 40, Art. 44 Abs. 2, Art. 45 VvB) aufwirft, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10  

    Organstreitverfahren: teilweise erfolgreicher Antrag wegen Verletzung des

    Ein solcher Ausspruch erfolgt dann, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (Urteil vom 22. November 2005 - VerfGH 53/05 - LVerfGE 16, 104 ).
  • VG Osnabrück, 17.10.2008 - 1 B 27/08  

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Es kann ferner dahinstehen, ob das dem Antragsteller nunmehr vorgeworfene "unredliche" Verhalten im Zusammenhang mit seinem Vorhaben ernsthafte atmosphärische Störungen oder eine nachhaltige Schädigung des Ansehens der Fraktion in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat, sodass mit der Wiederherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Fraktion nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. zu diesen Fallgruppen eines Fraktionsausschlusses VG Braunschweig, Urteil vom 12. September 2007 - 1 A 37/07 -, juris, und VerfGH Berlin, Urteil vom 22. November 2005 - 53/05 -, NVwZ-RR 2006, 441).
  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 81/09  

    Anordnung der Auslagenerstattung im Organstreitverfahren nach Erledigterklärung

    Dass es dazu nicht gekommen ist, weil der Antragsgegner im Verlauf des Organstreitverfahrens die zunächst abgelehnte Akteneinsicht gewährt hat, liegt außerhalb der Sphäre der Antragsteller und wirkt sich daher nicht zu deren Lasten aus (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - VerfGH 53/05 - juris Rn. 64; zu finden auch unter www.gerichtsentscheidun-gen.berlin-brandenburg.de).
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