Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 21 S 1 Verf BE, § 49 Abs 2 S 1 VGHG BE, § 49 Abs 2 S 2 VGHG BE, § 926 ZPO, § 927 ZPO
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Eilverfahren - Grundsatz der Subsidiarität - Durchführung des Hauptsacheverfahrens; Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Eilverfahren - Grundsatz der Subsidiarität - Durchführung des Hauptsacheverfahrens
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
Wegen Darlegungsmängeln und wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität …
Dieser verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13 und 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 47/11
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde; Anordnung des Ruhens der Approbation eines …
Damit kann der Beschwerdeführer indes nicht gehört werden, weil er nicht dargelegt hat, dass er im Verfahren beim Verwaltungsgericht diesbezügliche Beweisanträge gestellt und deshalb alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG; vgl. Beschluss vom 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.;… zusammenfassend Michaelis-Merzbach, a. a. O., Rn. 45 f.).
