Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 29.07.1993 - VerfGH 65 A/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 73 Verf BE, Art 74 Verf BE, Art 76 Verf BE, Art 78 Verf BE, Art 72 Abs 2 Nr 1 Verf BE
    vorläufige Außerkraftsetzung der sofortigen Schließung und Abwicklung der Staatlichen Bühnen - Zulässigkeit des Antrags im Organstreitverfahren - Budgetrecht des Parlaments

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 27 Abs. 2, 73, 74, 78; VerfGHG §§ 14 Nr. 1, 31 Abs. 1, 36, 37

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1994, 263



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VerfGH Berlin, 06.12.1994 - VerfGH 65/93  

    Beschluß des Senats zur Schließung der Staatlichen Schauspielbühnen am Ende der

    Sie hat außerdem einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt, aufgrund dessen der Verfassungsgerichtshof nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 29. Juli 1993 (VerfGH 65 A/93 - NVwZ 1994, 263) u.a. erkannt hat, daß bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Abschnitt I. Nr. 5 b) des Beschlusses des Senats vom 22. Juni 1993 für den verbleibenden Teil des Haushaltsjahres 1993 nicht vollzogen werden dürfe, sofern nicht das Abgeordnetenhaus zuvor einen entsprechenden Beschluß fasse.

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit des Verfassungsrechtswegs, die Parteifähigkeit der Beteiligten, die Antragsbefugnis der Antragstellerin und das Rechtsschutzbedürfnis für den gestellten Antrag bereits in seinem den Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffenden Urteil vom 29. Juni 1993 - VerfGH 65 A/93 - (NVwZ 1994, 263) bejaht.

  • VerfGH Berlin, 18.10.2001 - VerfGH 152 A/01  

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA: keine Verletzung der Chancengleichheit

    In anderen Fällen sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt werden würde, gegen diejenigen abzuwägen, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93 -, NVwZ 1994, 263).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95  

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick

    In anderen Fällen sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, das Gesetz aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen abzuwägen, die entstünden, wenn der Vollzug des Gesetzes ausgesetzt würde, es sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93*- NVwZ 1994, 263; Beschluß vom 9. Februar 1995 - VerfGH 14 A/95**-; Beschluß vom 15. März 1995 - VerfGH 12 A/95***- ).
mehr
  • VG Köln, 27.03.1999 - 1 K 1906/99  
    BVerfG, Beschluss vom 05.04.1993 - 1 BvR 294/93 - NVwZ 1994, S. 263.
  • VerfGH Berlin, 18.10.2001 - VerfGH 155 A/01  

    § 14 Nr 1 VGHG BE, § 31 Abs 1 VGHG BE

    In anderen Fällen sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt werden würde, gegen diejenigen abzuwägen, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93 -, NVwZ 1994, 263).
  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 152 A/06  

    Ablehnung des von der Partei "Die Republikaner" beantragten Erlasses einer eA im

    Ist dies nicht der Fall, sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Regelung aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93 -, NVwZ 1994, 263).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 25 A/04  

    Art 12 Verf BE, § 31 Abs 1 VGHG BE

    In anderen Fällen sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen abzuwägen, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93 - LVerfGE 1, 124 - NVwZ 1994, S. 263).
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