Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 522 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 3 ZPO, Art 7 Verf BE, Art 15 Abs 1 Verf BE
    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz durch einen die Berufung zurückweisenden, unanfechtbaren Beschluss iSv ZPO § 522 Abs 2 S 1, Abs 3

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1719



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Wird zitiert von ... (7)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02  

    Röntgenologische Praxen haben keinen Anspruch auf stützende Maßnahmen der

    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04 -).

    Das ist schon deswegen zu verneinen, weil es dem SG nicht obliegt, einen rechtswissenschaftlichen Streitstand in den Urteilsgründen umfassend darzustellen (VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04 -).

    Verfahrensfehlerhaft ist es, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.), oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - VerfGH Berlin, Beschluss vom 30.04.2004 - VerfGH 2/04, Humpert a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09  

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005

    Hingegen ist die behauptete Verletzung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes, die sich in zivilprozessualen Verfahren zwar nicht aus Art. 15 Abs. 4 VvB, wohl aber aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23 m. w. N.), nicht schlüssig dargelegt.
  • VerfGH Thüringen, 15.07.2004 - VerfGH 21/03  

    Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde; Missbrauchsgebühr;

    VerfGH 21 bis 26/03 und VerfGH 2/04.

    des Herrn M B, O, M VerfGH 21/03 2. der Frau H S, O, M VerfGH 22/03 3. der Frau U P, O, B VerfGH 23/03 4. der Frau I L, O, M VerfGH 24/03 5. des Herrn G H, O, H VerfGH 25/03 6. des Herrn S H, O, B VerfGH 26/03 7. des Herrn E M, , T VerfGH 2/04 - Beschwerdeführer - 2.

mehr
  • OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06  
    Eine dadurch geöffnete Dispositionsmöglichkeit des Berufungsführers über die Gestaltung des Berufungsverfahrens würde diesem vielmehr auch die verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtsmacht (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 281; BVerfG NJW-RR 2004, 1719, 1720; BVerfG Beschluss v. 30.06.2005, Az. 2 BvR 1664/04, zitiert nach juris; siehe auch OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2005, Az. 2 U 44/05, BeckRS 2005/07952) einräumen, nach seinem Ermessen durch die Stellung eines auch nur geringfügigen Zusatzantrags mittelbar die Anfechtbarkeit der Berufungsentscheidung zu steuern.
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10  

    Wohnungseigentum - Willkürliche Anordnung der Vollstreckbarkeit

    c) Die willkürliche Vorwegnahme der Hauptsache durch Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit verletzt außerdem die grundrechtliche Garantie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, die sich in zivilprozessualen Verfahren, zu denen auch das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehört, aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07  

    Verfahrensrecht - Frage des rechtlichen Gehörs

    Auch eine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - NJW-RR 2004, 1719 ) ist nicht schlüssig dargelegt.
  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 177/06  

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof lediglich zu überprüfen, ob die Entscheidung des Fachgerichts auf einer grundlegenden Verkennung von Existenz und Tragweise eines bestimmten landesverfassungsrechtlich verbürgten subjektiven Rechts beruht oder noch mit der entsprechenden landesrechtlichen Gewährleistung vereinbar ist (Beschlüsse vom 17. März 1997 - VerfGH 4/97 - LVerfGE 6, 63 und vom 30. April 2004 - VerfGH 2/04 - NJW-RR 2004, 1719 f.).
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