Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2011, 366



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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11  
    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes stellte mit Urteil vom 31.1.2011 (Az. Lv 13/10) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdeführers zu 1.) fest, dass dieser dadurch in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 20 der Verfassung des Saarlandes verletzt worden sei, dass der Landtag des Saarlandes über seine Wahlanfechtung vom 14.9.2009 nicht in angemessener Zeit entschieden habe.

    objektiven Charakters (BVerfGE 122, 304, 306) dient die Wahlprüfung auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; 99, 1, 18; SVerfGH, Urteil v. 31.1.2011 ­ Lv 13/10, S. 19 f.).

    Das soll im Interesse der Gewährleistung periodisch stattfindender Wahlen und der damit einhergehenden Kontinuität der Legitimation eines Parlaments durch die Bündelung möglicher Einwände in einem besonderen Verfahren, die dortige Prüfung ihres Bestehens und, nicht zuletzt, ihrer möglichen Auswirkungen auf das Wahlergebnis erreicht werden (SVerfGH, Urteil v. 31.1.2011 ­ Lv 13/10, S. 13).

    Denn die Anfechtungsführer wurden hierdurch ­ wie der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1.) in seinem Urteil vom 31.1.2011 (Lv 13/10) entschieden hat ­ in ihrem Grundrecht aus Art. 20 SVerf verletzt.

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