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   VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - Vf. 2-IV-02   

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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 41-IV-02  
    Entscheidungen des Bundesgerichthofs, die in Anwendung bundesrechtlicher Normen ­ hier: §§ 894, 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 26 Abs. 2 ZGB ­ ergehen, können nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Absatz 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof sein (ständige Rspr., zuletzt SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002, Vf. 2-IV-02).
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