Rechtsprechung
| | VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - Vf. 32-IV-04 | |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (11)
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04 m.w.N., ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 55-IV-04
Daraus folgt, dass das Willkürverbot nicht schon bei bloßer Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung und des Verfahrens verletzt, sondern nur dann wenn die Entscheidung mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004, Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 106-IV-04
sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04; ständige Rechtsprechung).
mehr
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
Dies bedeutet, dass bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nach Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf durch eine gerichtliche Entscheidung der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (
…vgl. BVerfGE 29, a.a.O. sowie zum Willkürverbot: Sächs- VerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf.
32-IV-04, ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
a) Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
a) Willkür ist nicht schon gegeben, wenn das Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 91-IV-05
Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 Vf.
56-IV-97; sowie zum Willkürverbot: SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf.
32-IV-04, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
Es fehlt an einer Darlegung, dass und wodurch das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Bedeutung des Eigentumsgrundrechts für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 90-IV-04
Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGHG, Beschluss vom 16. September 2004 Vf. 32-IV-04, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 97-IV-05